Hallo zusammen.
Bin alleinerziehender Vater eines 5 jährigen Buben. Da der kleine in Abklärung wegen Autismus ist, darf ich nur 40 % arbeiten.( Wurde auch schriftlich vom zuständigen Kinderpsychiater bstätigt.) Der Rest wird vom Soz Amt aufgestockt. Dies hat mir aber in den letzten Monaten nur Ärger eingebracht. Nun zu meiner Frage. Wo gibt es einen Anwalt im Kanton St. Gallen bzw. Im St. Galler Rheintal der auf diese Thematik spezialisiert ist. Es geht um Gemeinde Altstätten. Danke

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Kommentare

Fabian A. Gaglione

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Anwalt Duri Poltera in SG

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Richard Schweizer

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wegen den Kindern darf man nicht voll arbeiten? Das ist ja wohl nicht ernst gemeint. Aber die Betreuung muss man sicher stellen. Aber der Kinderpsychiater legt sicher nicht fest, wieviel Prozent der Vater arbeiten darf.

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Matthias Hutter

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Dies wurde vom KJPD und Schulpsychologischer Dienst so bestimmt. Die Hauptbetreuung obliegt mir. Der Rest über den Entlastungsdienst.

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Richard Schweizer

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Matthias Hutter kannst du diese Bestimmung posten, diese Formulierung interessiert mich sehr, kann ich fast nicht glauben

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Matthias Hutter

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Jess. Da muss ich erst mal suchen. Die habe ich abgelegt. Werde dies aber morgen machen und eine PN machen. Gute Nacht

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Katharina Herzig

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Wie viel % hast du vor der Abklärung gearbeitet? Wie lange dauert die Abklärung? Mir scheint, es handelt sich um ein paar wenige Wochen, ev. mit stationärem Aufenthalt was keine AUF begründen würde.

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