Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen!
Betr. Wohnungskündigung... Muss die Kündigung am letzen des Monates beim Vermieter angekommen sein oder gilt das Datum des Poststempels?
LG Tanja
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen!
Betr. Wohnungskündigung... Muss die Kündigung am letzen des Monates beim Vermieter angekommen sein oder gilt das Datum des Poststempels?
LG Tanja
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 3
Archiv
- November 2018 (83)
- Dezember 2018 (86)
- Januar 2019 (110)
- Februar 2019 (82)
- März 2019 (110)
- ‹ vorherige Seite
- 10 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Do, 27/06/2019 - 11:18
Robert Schweng
Andrea Meyer Datum vom poststempel zählt nicht mehr. Es muss bis letzter tag zugestellt sein. Also so war es bei mir noch 2017
Birgit Rechsteiner ja, beim letzten vom Monat angekommen sein, bzw. in seinem Machtbereich eingegangen sein.
d.h. einrechnen, dass allenfalls niemand da ist wenn der Pöstler kommt... dann gilt es nämlich erst, wenn der Vermieter auf der Post den eingeschriebenen Brief abholen kann (KANN - egal wenn er ihn nicht holt, ab dem ersten Tag kann er ihn holen - ausser du weisst, dass er z.B. in den Ferien ist...)
Birgit Rechsteiner wenn du bis Ende Juni die Kündigung einreichen willst, dann übergieb sie persönlich - so ist es am sichersten!