Hallo Zusammen
Bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
Von meiner Kollegin die Tochter ist in der Lehre.
Die Ausbildungsverantwortliche verlangt mit der Psychologien von der Lernenden zu reden. Darf man das?

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Kommentare

Robert Schweng

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Tiziana Vogel Riatsch Frägä chamer immer😉 aber ohni erlaubnis vodä tochter und vormund, därf diä kei uskunft gä!

Martin Kaiser Tiziana Vogel Riatsch Vormund gibts nicht mehr

Tiziana Vogel Riatsch Eltere sind "vormund" isch eigentli egalwiämers hützutags nennt, wenns kind nonig volljährig isch bruchts vo det es iverständnis

Birgit Rechsteiner Wobei ich das sehr wertvoll finde, wenn der Lehrling schon offenbar schwerwiegende Probleme hat, wenn diejenige Person, die die meiste Zeit (jeden Tag sehr viele Stunden) mit ihr verbringt, wissen will, wie es ihr geht und wie sie sie unterstützen und betreuen sollte...
Wenn jemand psychische Probleme , und das schon so jung, muss man doch an einer ganzheitlichen Lösung interessiert sein...

Armin Stadelmann Mit den Vertrauensärzten und Therapeuten eines Kindes, welches die Auswirkungen einigermaßen einschätzen kann, darf niemand ohne Erlaubnis des Kindes reden. Ärzte und Therapeuten unterstehen der klaren Schweigepflicht, außer es gäbe ein klares Urteil.
Dies gilt auch für Beistände, Vormund und für die Eltern (egal ob mit oder ohne Sorgerecht).
Also solange das Kind nicht einwilligt in jedem Fall nein.
Wenn es unter Druck gesetzt würde, dann wäre das rechtlich sehr heikel...

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