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Hallo Zusammen (auch bei Leben am Existensminimum gepostet)
Ich hät schnell e Frag. Ich fang ab nächste Woche 8.Jan. meine kosmetische Ausbildung an an der BeautySpace Academy an. Die ist für mich gratis, da Ausbildungsplatz "gewonnen". Waren viele Bewerber soviel ich weiss und ich bin eine von den Glücklichen. Nach den 3 Monaten also Jan bis Mãrz bekomme ich ab April einen Arbeitsvetrag zu 100 Prozent unbefristet, bekomme ein Diplom und habe danach einen sehr guten Lohn - weg von der Armut! Bin wirklich happy. Nun das eigentliche Problem: ich habe eine Verfügung vom Migrationsamt erhalten gehabt - Wegweisung aus der Schweiz am 15. Januar 2018. Da ich soziale Unterstützungsleistungen beziehe beim SOZ und mein Kantonswechsel nicht "bewilligt" wurde. Durch den Job kann ich in der Schweiz bleiben - habe auch Rekurs eingereicht gehabt da ich nicht selbstverschuldet in die Sozialabhängigkeit geraten bin, und nicht länger als 12 Monate arbeitslos bin und sozialhilfe beziehe. Und eben ein Weg aus der sozialhilfe in zukunft da ist. Migrationsamt hat mir ein Brief geschickt - lohnabrechnungen Jan bis märz und arbeitsvertrag und ich solle einen Antrag bei der Gemeinde stellen wegen Ausweis etc. Eigentlich läuft er erst am 11.April 18 ab. Sie haben mor dazu geschrieben wenn ich beim Sozialamt weiterhin bin oder beziehen muss bekomme ich eine neue Ausreisefrist. Das Ding ist ich verdiene in der 3 mon. Ausbildung kein Geld. Muss ja aber trotzdem.Lebensu terhalt Miete und KK zahlen. Gibts da irgendwelche Stiftungen Fonds wo mir behilflich sein können???? Habe darüber im Internet gelesen? Liebe Grüsse hoffe bekomme hier hilfreiche antworten
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Hallo Zusammen (auch bei Leben am Existensminimum gepostet)
Ich hät schnell e Frag. Ich fang ab nächste Woche 8.Jan. meine kosmetische Ausbildung an an der BeautySpace Academy an. Die ist für mich gratis, da Ausbildungsplatz "gewonnen". Waren viele Bewerber soviel ich weiss und ich bin eine von den Glücklichen. Nach den 3 Monaten also Jan bis Mãrz bekomme ich ab April einen Arbeitsvetrag zu 100 Prozent unbefristet, bekomme ein Diplom und habe danach einen sehr guten Lohn - weg von der Armut! Bin wirklich happy. Nun das eigentliche Problem: ich habe eine Verfügung vom Migrationsamt erhalten gehabt - Wegweisung aus der Schweiz am 15. Januar 2018. Da ich soziale Unterstützungsleistungen beziehe beim SOZ und mein Kantonswechsel nicht "bewilligt" wurde. Durch den Job kann ich in der Schweiz bleiben - habe auch Rekurs eingereicht gehabt da ich nicht selbstverschuldet in die Sozialabhängigkeit geraten bin, und nicht länger als 12 Monate arbeitslos bin und sozialhilfe beziehe. Und eben ein Weg aus der sozialhilfe in zukunft da ist. Migrationsamt hat mir ein Brief geschickt - lohnabrechnungen Jan bis märz und arbeitsvertrag und ich solle einen Antrag bei der Gemeinde stellen wegen Ausweis etc. Eigentlich läuft er erst am 11.April 18 ab. Sie haben mor dazu geschrieben wenn ich beim Sozialamt weiterhin bin oder beziehen muss bekomme ich eine neue Ausreisefrist. Das Ding ist ich verdiene in der 3 mon. Ausbildung kein Geld. Muss ja aber trotzdem.Lebensu terhalt Miete und KK zahlen. Gibts da irgendwelche Stiftungen Fonds wo mir behilflich sein können???? Habe darüber im Internet gelesen? Liebe Grüsse hoffe bekomme hier hilfreiche antworten
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Kommentare
Sa, 06/01/2018 - 20:40
Robert Schweng
Guten Abend.
Sie sollten in ihrer Situation besser auf eine Wohnung verzichten (weitervermieten) und bei Freunden unterkommen.
Die 3 Monate liessen sich so evtl. besser überbrücken!
Das Problem ist, das im Moment weder Ihr Aufenthalt, noch ihre Arbeitsstelle gesichert ist! (Arbeitsvertrag)
Sa, 06/01/2018 - 20:46
Carmen Kainhofer
es gibt stifungen und fonds..als privatperson kommt man aber nicht an diese ran , sprich bei den meisten muss der antrag von einer beratungsstelle o.ä. kommen...und beratungsstellen und eigentlich auch die gemeinden haben die liste von verschiedensten stiftungen und fonds..ob dafür eine geeignet wäre für so einen fall weiss ich leider nicht.
Sa, 06/01/2018 - 20:49
Carmen Kainhofer
frag mal nach ob du diese 3 ( resp.4 ) monate noch beim sozialamt bleiben dürftest..oder ob das ab der eigentlichen frist 11.april gemeint ist dass du da nicht mehr sein darfst ? --verdienst du gar nichts in der ausbildung ?
Sa, 06/01/2018 - 21:05
Jacqueline Knellwolf-Weber
Was ist mit Stipendien?
Sa, 06/01/2018 - 21:12
Roberto Mannhof
In welchem Kanton bist du wohnhaft?
Sa, 06/01/2018 - 21:23
Chantal Schwab-Fournier
ich glaube dein fall ist viel zu komplex als dass dir hier irgendwer zuverlässig antworten kann. zudem fehlen sicher diverse weitere entscheidende infos. grundsätzlich ist es in der CH halt so: mann muss sich an vorschriften und regeln halten, auch wenn diese doof, unangebracht oder mühsam sind. wenn dir der kantonswechsel nicht bewilligt wird, dann sorry, was ist daran nicht zu verstehen. dann zieht man eben nicht trotzdem zum freund (meine mich da an was zu erinnern). weil damit hat ja das ganze irgendwie angefangen.
So, 07/01/2018 - 08:42
Brigitte Flöer
Frag mal Caritas die wissen sicher welche Stiftung helfen kann.
So, 07/01/2018 - 20:54
Malu Freienmuth
Ev. kann deine Familie dich unterstützen !?
So, 07/01/2018 - 22:13
DonŸÿ Deuber
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/72883667...