Hallo zusammen
anbei habe ich hier eine Frage wobei es um die Vergütung der Heiz -und Nebenkosten der Verwaltung geht.
Ich habe vom der Zeitspanne 2017-2018 keine Nachzahlung bekommen sondern eine Vergütung von Fr. XXX.- .
Nun habe ich diese von der Verwaltung bekommen und auf die Seite gelegt da ich nicht weiss ob ich diesen Betrag dem Sozialamt abgeben muss.

In der Zeitspanne 17-18 brauchte ich Unterstützung des Sozialamtes und hatte allerdings jeden Monat über Fr.300.- weniger vom Grundbedarf da das KOS nur Fr
1000.- in unserem.Kanton für die Miete berechnet und unsere teurer ist.

Ich hoffe hier auf eine Antwort!

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Kommentare

Robert Schweng

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Ciara Gomez Die SKOS Richtlinien sind Kantonal geregelt, um welchen Kanton geht es denn? 🤔😎😎

Ciara Gomez Nadine Lecluse Wer hat denn die Miete für den Zeitraum bezahlt? 😎😎😎

Nadine Lecluse Das Sozialamt

Ciara Gomez Nadine Lecluse Abschnit B3 Wohnkosten:
Laut der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Abschnitt B.3 sind die vertraglichen vereinbarten die Wohnnebenkosten zusätzlich zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu vergüten. Wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass die monatlichen Zahlungen nur Akonto sind (d.h. Vorschusszahlungen) und die Nebenkosten dann später und Grund der effektiven Kosten abgerechnet werden und Du nachzahlen müsst, wenn die effektiven Kosten die Akontozahlungen übersteigen oder umgekehrt etwas zurück bekommst, dann müssten Dir auch die Nachzahlungen laut Nebenkostenabrechnung über die Sozialhilfe zusätzlich zum Grundbedaraf für den Lebensunterhalt vergütet werden.
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/annex_document_dictionaries/18752

Birgit Rechsteiner Frag das Sozialamt - die können dir sicher Antwort geben.

Nadine Lecluse Birgit Rechsteiner frage hier nach da ich noch lange keinen Termin habe

Walter Büchi Nadine Lecluse nein, sozialhilfe ist subsidär!
das sozialamt wird das automatisch verrechnen.
die kontoauszüge sind dort vorzuweisen !

Florence Barraud ich habe versucht mich im Netz schlau zu machen. Im Kanton St. Gallen sind es Pauschal 977.- CHF pro Person, ich nehme an du erhältst diesen Betrag? https://www.stadt.sg.ch/.../finanzielle-sozialhilfe.html
aber es steht nix über die Aufteilung, sondern nur, dass dies Pauschal berechnet wird. Ich denke da kann dir keiner helfen ausser dich mal kurz mit deinem Berater auszutauschen. sonst würde ich das prozentual ausrechnen und so die Rückzahlung ebenfalls prozentual aufteilen. 😊
https://www.stadt.sg.ch/home/gesellschaft-sicherheit/soziales/finanziell...

Katharina Herzig Einfach beim Sozialamt fragen. Die werden deine Ehrlichkeit schätzen

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