Hallo zusammen 😊

Ich war bis jetzt nur Mitleserin doch nun brauch ich auch mal Euren Rat und ein paar Rechtsquellen😊

Ich habe ab 1.5. einen neuen Job der aber nur für 5 Monate befristet ist ( Saisonarbeit) Ich habe Monatslohn und eine 43,5 Std. Woche , was aber je nach Bedarf und Wetter varrieren kann. Das ich zeitlich flexibel sein muss war von vornherein geklärt und auch vollkommen ok, auch das ich am WE arbeiten muss.

Nun meine Frage:

Habe ich Urlaubsanspruch auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Und wie sieht es mit einem freien Tag in der Woche aus.? Darüber steht nichts im Arbeitsvertrag und das muss ich vorher noch abklären bevor ich unterschreibe., Wollte mich aber gern vorher informieren eh ich das mit dem Arbeitgeber bespreche.

Hoffe mir kann jemand helfen.danke im Vorraus 😊

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Anny Ghaddar

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Informationen über Urlaubsanspruch sollten im Vertrag stehen. In der Regel hat man bei 5- Monatigen Arbeitsvertrag Anspruch auf 5/12 Teil des Urlaubs. Es kann aber sein, dass der Urlaubsanspruch bereits im Lohn angerechnet wird, wie bei Stundenlohn Verträgen der Fall ist. Das alles sollte aber im Arbeitsvertrag stehen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Gisèla Brun

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du hast Anspruch auf 2 Tage frei der Woche . Bitte schriftlich abmachen das es ganze Tag sein müssen. Sonst kann es sein das er halbe Tag frei bekommst. Rssrn und Getränke regeln, sonst gibts Ärger ! Meistens wenn es regnet. Du hast auch Ferien anspruch. Mach dich mal schlau übers Arbeitsrecht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke 😊Essen ist geregelt steht auch im Vertrag.Das hatte ich auch angesprochen.Urlaub und freier Tag war für mich irgendwie klar das das im Arbeitsvertrag geregelt wird?Also ist meine Skepsis berechtigt und völlig legitim das das geklärt werden muss.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ich Mehrarbeit leiste war abgesprochen..aber 5 Monate 7 Tage durcharbeiten geht trotzdem nicht ?ein Tag frei muss drin sein.Alles andere ist doch sicher nicht Rechtens.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Als was arbeiest du denn da? Je nachdem gibt es einen GAV den man beachten müsste

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das ist Kinderbetreuung und Aushilfe in einer Seebadi😊 je nach Bedarf werde ich eingesetzt. Habe gerade mal beim RAV angerufen ( rechtsberatung)Die Dame sagte mir das Urlaubsansspruch NICHT im Vertrag stehen muss da das ja schon gesetzlich geregelt ist und man automatisch Anspruch hat. (hier jetzt angerechnet auf die 5 Monate) und auch mein freier tag steht mir angeblich zu..da die 55 Stunden Arbeitswoche nicht überschritten werden darf.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Und wer ist dein Arbeitgeber? Ein Freibad wird ja oft von der Gemeinde betrieben, dann könnte auch ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis in Frage kommen... Geht mir einfach darum, ob das Arbeitsgesetz zur Anwendung gelangt oder nicht

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Ausserdem kommt mir die Aussage wegen der 55h-Woche etwas seltsam vor...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das ist Privat.Angestellt bin ich bei der Familie 😊 Hauptsächlich Kinderbetreuung ihres Sohnes ( sie betreiben im Sommer den kiosk und restaurant der Badi) und nach Bedarf werd ich eben auch dort eingesetzt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

was ist an der Aussage seltsam Karin? Ich hatte bis jetzt immer unbefristete Arbeitsverträge bei den Familien und da war alles ordentlich geregelt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Karin) und da hast du 55h/Woche gearbeitet?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

nein..eben nicht 😊 da hatte ich ne klare Stundenwoche...mit ab und an Überstunden die aber aufgeschrieben wurden. Hier siehts aber anders aus. Ich hab zwar im Arbeitsvertrag 43,5 Std. Woche stehen aber sie sagten das es definitiv mehr werden kann..je nach Wetterlage. habe nur Angst das sie das ständig ausnutzen und ich 7 Tage lang durcharbeite.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Als ich das der dame vom RAV sagte, erklärte sie mir das 55 Std nicht überschritten werden dürfen. So war das gemeint.-)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Carolin Metzler was meinst du dazu? ArG anwendbar oder nicht? Für Kinderbetreuung nein, für Gastrotätigkeit aber schon?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Kathrin Klein wie bis du angestellt? Vollzeit (100%) oder Stundenlohn?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ich bin Vollzeit angestellt ja im Monatslohn😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

danke schonmal 😊 ich bin da eben etwas verunsichert und möchte nichts unterschreiben wo ich später nen Schaden von habe 😉 NOCH habe ich zeit alles zu klären..möchte aber nicht von vornherein schlecht wetter beim neuen Arbeitgeber machen😉 muss da diplomatisch sein😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Karin Fontanive ich hätte die Anwendbarkeit des ArG jetzt auch mal bejaht. Aber ich komm dann auf 50 h/max. Wochenarbeitszeit (Art. 9 Abs. 1 lit. b) und nicht auf 55. Oder mache ich ejtzt ein Durcheinander? Und wegen dem freien Tag hätte ich jetzt gesagt, dass ArG 20 bzw. 21 gilt, oder? Bin allerdings jetzt nicht ganz sicher.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Ja wegen den max. 50h und dem freien Tag würde ich dir absolut zustimmen, vorausgesetzt das ArG ist anwendbar und da bin ich mir nach wie vor unsicher (vor allem ohne den Vertrag gesehen zu haben). Ferienanspruch würde sich dann nach OR richten oder? Also 4 Wochen pro Jahr, dann runtergerechnet auf 5 Monate

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es geht mir nur darum das ich eben nicht "verheizt" werde..das ich mehr arbeite ist mir bewusst und wurde mir auch gesagt das das eben vorkommen kann ( Überstunden oder weniger stunden werden dann kompensiert) aber nen Tag frei hat doch jeder 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) ich relativiert mini uusag weg em ArG: wenn du bii dere familie privat primär für ihren sohn aagstellt bisch, würdi sege, dass das ArG nöd zur Aawendig chunnt sondern de entsprechende GAV für huusaagstelltr... Ich glaub hier wird mit de Vertragsverhältnis echli es durrenand betriiebe

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ich mir nicht sicher bin, ob ein arbeitsvertrag mit diesem Kuddelmuddel überhaupt bestand hat 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bzw ob du nicht einfach einen Arbeitsvertrag als hausangestellte abschliesst, der dann den entsprechendem gav unterstellt ist und wenn du dann im Kiosk arbeitest ein zweites Arbeitsverhältnis unter dem entsprechenden GAV eingehst

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ne das macht sie ja eben nicht, da ich ja zum Teil eben in der Badi aushelfe.Das hat sie wohl schon extra so gemacht ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hm...nun ist guter Rat teuer.Beworben habe ich mich auf die ausgeschriebene Kinderbetreuerinstelle.Beim Vorstellungsgespräch dann fragte sie ob ich bei Bedarf auch im Kiosk helfen würde. Ich dacht ok warum nicht, bringt Abwechslung . Nun hab ich ja schon zugesagt mündlich und kann eh nix mehr mache, ausser mich versuchen so gut es geht abzusichern 😊ich hab den Verdacht das die mich mehr und mehr im Kiosk dann einsetzen wollen ??

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die beiden GAV sind halt enorm unterschiedliche drum bini mir nöd eso sicher 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kathrin Klein

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie hat Kinderbetreuerin und Allrounderin im Arbeitsvertrag geschrieben..lässt ja alles offen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv