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Hallo zusammen 😁
Ein Inkassobüro ist ja keine Staatlich anerkannte Behörde.
Darf diese trotzdem Einkommensnachweise verlangen?
Gibt es da was rechtliches wo man wiedersprechen kann?
Und nein es geht nicht um mich persönlich 😉
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Hallo zusammen 😁
Ein Inkassobüro ist ja keine Staatlich anerkannte Behörde.
Darf diese trotzdem Einkommensnachweise verlangen?
Gibt es da was rechtliches wo man wiedersprechen kann?
Und nein es geht nicht um mich persönlich 😉
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Kommentare
So, 06/10/2019 - 21:20
Robert Schweng
Colette Rudin Dann soll er es sein lassen und kein Einkommensverhältnisse offen legen.
Zwingen kann ihn das I-Büro nicht.
Andreas Thanner Da in der Schweiz grundsätzlich keine Hürden betreffend einer Betreibung bestehen, ist jedes (!) Entgegenkommen eines Gläubigers gegenüber dem Schulder freiwillig und absolut willkürlich.
Das heisst, dass im Zuge von Ratenzahlungen der Gläubiger praktisch ohne Einschränkungen alles vom Schuldner verlangen kann um abzuschätzen, ob er ihm entgegenkommen will oder nicht. Dem Schuldner hingegen steht es zu jederzeit frei dem nachzukommen oder abzulehnen. Er muss sich dann nur im Rahmen des Betreibungsverfahren äussern. Das gibt dann allerdings einen Eintrag im Betreibungsregister.
Es gilt somit „Angebot und Nachfrage“.
Sollte die Rate aber bereits abgemacht sein, besteht ein Vertragsverhältnis. Das heisst, es kann im Nachhinein nicht nochmals eine Beurteilung stattfinden und der Schuldner muss diesem auch nicht nachkommen.