Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden ĂŒber Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammenđ
Wie sieht es rechtlich aus?
Fakten:
Landwirtschaftsland mit HĂ€uschen darauf
wurde geerbt von 2 Parteien. (Kein bÀuerliches Bodenrecht)
Kanton Bern
Zur Frage:
Darf Partei A ihren Anteil an dritte verkaufen, ohne Unterschrift von Partei B?
Bewertung:
(1 Stimme)
Hallo zusammenđ
Wie sieht es rechtlich aus?
Fakten:
Landwirtschaftsland mit HĂ€uschen darauf
wurde geerbt von 2 Parteien. (Kein bÀuerliches Bodenrecht)
Kanton Bern
Zur Frage:
Darf Partei A ihren Anteil an dritte verkaufen, ohne Unterschrift von Partei B?
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten: 4
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)

Kommentare
Mo, 27/05/2019 - 20:40
Robert Schweng
Kurt Egli Davon ausgehend, dass betreffend der Liegenschaft (bis zu einer Ănderung) die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn Partei A ihren Anteil an der Liegenschaft verkaufen will, dann mĂŒssen m.E. alle beteiligten Personen dieser Erbengemeinschaft zustimmen.