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Hallo zusamme...kann man betrieben werden solange man sich zahlungswillig zeigt und regelmässige zahlungen leistet?
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Kommentare
Fr, 26/01/2018 - 11:58
Claudia Wild
Logisch. Ist dem Gläubiger überlassen.
Fr, 26/01/2018 - 12:45
Birgit Rechsteiner
Ja. man kann immer betrieben werden.
Fr, 26/01/2018 - 13:42
Eveline Gutmann
bei uns kann jeder jeden betreiben. Auch wenn keine Rechnung offen ist. Leider....
Fr, 26/01/2018 - 16:05
Daniel Ebnöther
Ja, aber danach benötigt man einen rechtlichen Titel um die Betreibung fortzusetzen. Ansonsten kann man auch auf Nichtigkeit klagen.
Sa, 27/01/2018 - 19:58
Werner M. Rohr
Nicht ganz richtig. Man kann gegen den Zahlungsbefehl sofort oder innerhalb der Frist Rechtsvorschlag erheben, dann muss der (angebliche) Gläubiger entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten will.