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Hallo zusamm habe eine frage betreff mitreduktion, wohne in einer baugenossenschaft und damals als wir die wohnung übernahmen mit meinem mann haben wir die maximale mietkaution bekommen jedoch bin ich getrennt seit 2015 und bewohne die wohnung alleine mit einem einkommen habe das der verwaltung gemeldet und bisher keine mitreduktion bekommen wie muss ich vorgehen und hab ich das recht auf reduktion?? Danke im voraus für ratschläge
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Hallo zusamm habe eine frage betreff mitreduktion, wohne in einer baugenossenschaft und damals als wir die wohnung übernahmen mit meinem mann haben wir die maximale mietkaution bekommen jedoch bin ich getrennt seit 2015 und bewohne die wohnung alleine mit einem einkommen habe das der verwaltung gemeldet und bisher keine mitreduktion bekommen wie muss ich vorgehen und hab ich das recht auf reduktion?? Danke im voraus für ratschläge
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Isa Ulli
Wieso solltest du eine Mietreduktion bekommen? Weil du dich von deinem Mann getrennt hast?
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Isa Ulli
Sorry, aber das heisst doch noch lange nicht, dass sie eine Reduktion zu erwarten hat. Bin ich da falsch?
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jasna Miljanic
Genau die miete wird auf grund vom einkommen bestimmt
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Carolin Metzler
Was steht denn dazu genau in deinem Mietvertrag oder dem genossenschaftsreglement ?
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jasna Miljanic
es steht dass die miete durch steuerbares einkommen festgelegt wird
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Carolin Metzler
Also dann kopie der letzten Veranlagung an die Verwaltung schicken