Hallo zsm. Ein feiertag dass auf den arbeitstag fällt.. ist das ein normaler arbeitstag oder wird da ein teil (prozent) vom lohn abgezogen?

Danke schon mal

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Kommentare

Luisa Toma

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Gsetzlichi fiirtig gilt als Arbetsziit ide festastellig. Aber basiert uf de kanton. Abzoge wird nur das übliche

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Andreas Thanner

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Also ich verstehe die Frage nicht wirklich.

An einem gesetzl. Feiertag wird grundsätzlich nicht gearbeitet. AN im 100% Pensum erhalten diese Tage bezahlt, bei Stundenlöhnern muss dies nicht unbedingt der Fall sein (Ausnahme 1. August).

Was soll nun wann vom Lohn abgezogen werden?

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Robert Schweng

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Nura Cusman Um darauf genauer antworten zu können wäre noch gut zu wissen:
Welche Branche?
Welcher Feiertag?
Welcher Kanton?

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Nura Cusman

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Z.b 1.august meine chefin meint si dürfe mir 40% von diesem tag abziehen (vom lohn) wenn ich z.b 200-.pro tag anspruch habe würde mir für diesen tag nur 80-. Bezahlt

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Andreas Thanner

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Wie abziehen?

Wenn Sie am 1. August arbeiten zieht Sie ihnen 40% des Tageslohnes ab? Was ist mit dem Feiertagszuschlag?

Oder wenn Sie am 1. August nicht arbeiten und haben eine 100% Anstellung? Dann haben Sie an diesem Tag frei und Sie erhalten 40% weniger Lohn?

Und: wenn Sie am Tag 200.- verdienen und Ihre Chefin zieht Ihnen 40% ab, dann haben Sie 120.— und nicht 80.- zu gute.

Nach wie vor verstehe ich nicht auf welcher Basis Sie angestellt sind, was Sie arbeiten, ob ein GAV vorhanden ist und und und

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Birgit Rechsteiner

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Nura Cusman
dazu brauchen wir viel mehr Angaben.
Wieviele Stellenprozente arbeiten Sie? Fest angestellt oder Stundenlohn? Untersteht die Branche einem GAV?

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Robert Schweng

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Das ist doch Schwachsinn, dann könnte ihr Arbeitgeber ja von fast jedem Feiertag etwas abziehen, denn oft fallen die auf einen Arbeitstag.
Ich habe sowas auf jedenfall noch nie gehört. 😉

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Walter Büchi

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zu wenig angaben um die frage zu beantworten.
massgeblich wäre zumindest ob im stundenlohn oder monatslohn gearbeitet wird.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

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Nura Cusman

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BirgitRechsteiner 60% festangestellt und ja GAV

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Birgit Rechsteiner

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Ja. Dann kann es sein, dass du nur 60% des Feiertages bezahlt bekommst. Meist wird das aber über Minusstunden geregelt...

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Andreas Thanner

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Ihr wird etwas vom Lohn abgezogen und nicht zusätzlich entschädigt.

Diese Frage kann so - und auch mit den Zusatzinformationen - nicht beantwortet werden.

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Andreas Thanner

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Nura Cusman, man hat Sie mehrmals gebeten zusätzliche Angaben zu machen und vor allem ausführlich den Sachverhalt zu schildern. Ich gehe bei den kargen Antworten Ihrerseits davon aus, dass Sie nicht daran interessiert sind eine rechtssichere Antwort zu erhalten, weshalb ich mich darum von dieser Frage zurück ziehe.

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Nura Cusman

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Vielen lieben dank euch allen.. ich hab meine Antwort bekommen dankeschöön

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Birgit Rechsteiner

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... Und wie ist die Antwort?

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Nura Cusman

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Dass si mir nichts abziehen darf

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Birgit Rechsteiner

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Da es mich interessiert, auf welchen Gesetzesartikel beruft sich die Antwort?

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Nura Cusman

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zu wenig angaben um die frage zu beantworten.
massgeblich wäre zumindest ob im stundenlohn oder monatslohn gearbeitet wird.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

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Nura Cusman

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Musst mal hier reinschauen

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Birgit Rechsteiner

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Ist es üblich heisst nicht, dass sie es nicht machen darf.... Ich finde, die Antwort nicht so eindeutig...

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