Hallo zemme, zershtmal danke für die schnelli uufnahm! (Y)
Ez hani es problem im bezug ufs Betäubigsmittelgsetz... Gits Spezialiste under euch wo mir helfe chönd?

Merci scho im vooruus

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Kommentare

Jacqueline Nina Feger

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Nach einer Kontrolle vor dem Gampel wurde bei mir ein halber joint gfeunden, logischerweise wurden meine Personalien etc aufgenommen. Der Poli. hat gemeint er muss es an die Staatsanwaltschaft weiterleiten aber es wird warscheindlich nichts passieren, weil es nur so ein bizeli war.
Jetzt habe ich am Freitag diesen scheiss im Briefkasten gefunden und weiss nicht genau was ich davon halten soll...
Kann mich jemand aufklären?

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Jacqueline Nina Feger

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Emil Zeller

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Oh je Jacqueline Nina Feger. Du bisch nöd Verpflichdet straftate zuä z gäh. Häsch en grosse Fähler gmacht. Hetisch müäse säge : isch nur e Hanfzigarete, das isch Legal. Schuld hetted t Polizei Dir sölle nachweisen, Du häsch Auskunft über Din Konsum gmacht, also Wiederholungtäterin. beser wäri gsi nüd säge. Diä Busse muäsch zahle und wänn nöd gasch 5 tag go sitze

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Jacqueline Nina Feger

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Emil Zeller

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ev chasch Gerichtschöschte nöd zahle, wänn Du es zu niedrigs Einkommen häsch, dänn häsch aber au en unentgeltliche Anwalt z guät. Tuä Dich erkundige und diä 10 Tag Einspracherecht einhalten, susch musch zahle

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Baumann Philippe

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Emil Zeller ebe hani au denkt vieli kollege bi eus zwinterthur hend es ordnungsgeld vo 100.- zahlt

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Emil Zeller

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Jacqueline Nina Feger, Valentin Landmann, tel : 044 / 36161 65, Möhrlistr 97, 8006 Zürich, er macht das auch Unentgeldlich

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Emil Zeller

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bei kleinen Fällen kann von einer Straffe abgesehen werden 😉

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Walter Michel

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Emil Zeller

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oder eben weniger, da Einkommen zu gering ist, könnten die Gerichtskosten ganz wegfallen. 500.- ist ein hoher Betrag. meine Anwältin hat 250.-/St gekosted. Ev hast Du Glück und musst weniger oder gar nichts bezahlen. Wie Walter Michel schon sagte, ich würde es drauf an kommen lassen. Schlimmer wird es nicht

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Emil Zeller

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kannst auch gegen die Gerichtskosten einsprache erheben

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Mi Chè le Be

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Sidi Idrizi

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Wieviel Gr . Und ist das schon mal passiert Wiederholung etc erzähl mal. ?

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Carolin Metzler

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Mal so grundsätzlich:

Betmg Art. 19

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a.
Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
b.
Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c.
Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;
d.
Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt

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Carolin Metzler

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Art. 19a:
1. Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, wird mit Busse bestraft

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Carolin Metzler

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19b:
1 Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.

2 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.

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Torsten Schleichardt

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wer sagt das er x gramm pro woche seit x jahren raucht hat schon verloren, da is die geringe menge dabei auf einmal total egal, einfaches mathespiel..

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