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Hallo Zämme
Wen ich e GmbH han und recht guet Umsatz mach. Nebet bi bin ich 100% neimet anderst igstellt, werd ich den eigentli vom RAV zahlt wen i vom Feste job Kündet bin ?
Grüsse Taz
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Hallo Zämme
Wen ich e GmbH han und recht guet Umsatz mach. Nebet bi bin ich 100% neimet anderst igstellt, werd ich den eigentli vom RAV zahlt wen i vom Feste job Kündet bin ?
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Kommentare
Mo, 15/01/2018 - 18:57
Sandra Schnelli-Kehrli
glaub nöd, will hesch ja no ikomme
Mo, 15/01/2018 - 19:01
Taz AN IS
Wen i mir selber 0 Lohn Zahle vo de Firma?
Mo, 15/01/2018 - 19:04
Aphu Linh
Theoretisch hast Du Anrecht auf Arbeitslosengeld! Aber wenn Deine GmbH „gut“ geht und Dir theoretisch ein Lohn zahlen kann so wird es als zwischenverdienst angerechnet
Mo, 15/01/2018 - 19:05
Aphu Linh
Umsatz heisst nicht gleich Gewinn ... somit hast Du genügend Spielraum ...
Mo, 15/01/2018 - 19:07
Reto Wismer
Hauptsache eine Lücke im System finden - es gibt Leute, die sind auf die Sozial-Institutionen angewissen.
Mo, 15/01/2018 - 19:07
Pino Rovetto
Wenn Du sie zwei Jahre nebenbei hast und auch Lohn von dieser beziehst. Wirst dieser nicht angerechnet. Wenn Du aber diese kurz vor Arbeitslosigkeit gründest geht man davon aus, dass Du selbstständig oder massgeblich Beteiligter bist und bekommst kein Geld. (Nicht 100 Prozent gesicherte Meinung).
Mo, 15/01/2018 - 19:14
Nina Nikolic
Habe selber eine GmbH und mir hat das Rav gesakt solange die Gmbh aktiv ist ist kein anrecht auf arbeitslosenkasse
Mo, 15/01/2018 - 19:18
Sandra Schnelli-Kehrli
drehen kan man sicher viel mit der gmbh aber auf seriöse art wird es wohl nichts geben, bei solchen überlegungen wundert es mich nicht dass immer alles strenger kontrolliert wird.
Mo, 15/01/2018 - 19:19
Pino Rovetto
Ein gesichertes Beispiel: Ein Laborant wird arbeitslos. Er hat in seiner Freizeit jedoch an einer von ihm geschriebenen Software Ergänzungen angebracht und dabei einen beachtlichen Nebenverdienst erhalten. Als er Arbeitslos wurde führte er den Nebenerwerb weiter und gab diese Nebenerwerb an und seine Leistung wurde um diesen Betrag gekürzt. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass der Nebenverdienst in der Höhe wo er bereits war nicht abgezogen werden muss. Nach einreichen der Verdienste aus dem Nebenerwerb der letzten zwei Jahre, erstattete die Kasse den Betrag zurück.
Mo, 15/01/2018 - 19:52
Sybille Rellstab
Pino Rovetto hat recht, wenn du mind 12 monate vollzeit eine Angestellten Tätigkeit ausgeübt hast und diese verlierst kannst du für diesen verlust ALV beantragen auch wenn du eine zusätzliche gmbh hast. Es kann sein dass das Einkommen der GmbH überprüft wird damit dieses nicht während der arbeitslosigkeit ausgebaut wird ohne es zu deklarieren.