Hallo zämme ich Freug für eh Kollegin und zwar wen de opi Stirbt den het sie doch s Recht uf Frei für d Bertigung oder? Und was cha sie mache wen sie kei Frei überchunt? Danke für eui Infomatzione scho im vorus....

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Kommentare

Susan Keusch

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Ja sie hed en freitag zguet, sie sel i ihrem arbetsvertrag luege

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Marcel Marty

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Der Sonderurlaub im Todesfall steht jedem Arbeitnehmer zu, aber er muss dennoch einen schriftlichen Antrag stellen. Versäumt der Arbeitnehmer diesen und bleibt womöglich unentschuldigt seinem Arbeitsplatz fern, so kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Man sollte diesen Antrag auf Sonderurlaub also sehr zeitnah stellen, damit keine Probleme auftreten.

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Robert Schweng

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Nathalie Grolimund

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Walter Büchi

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mein beileid für ihre freundin die ihren opi verloren hat. der arbeitgeber muss ihrer freundin freigeben, das ist in Art. 329 OR geregelt.
sie soll dem ag schriftlich mitteilen, dass sie an diesem tag aus dem obigen grund frei nehmen möchte.

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