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hallo zämme
ein bekannter von mir wurde mit einem gemieteten lamborghini am geburtstag angehalten von der polizei
Nun hat er wie halt die jungen sind... ein bisschen gas gegeben...
in einer 60er zone hat er angefangen gas zu geben worauf dann die 80er zone kam und er auf ca 110 war....
dies wurde von seinem freund schön mit dem handy gefilmt... (er kann sich nicht genau erinnern, ob alles ersichtlich ist auf dem tacho)
nun hat er eine vorladung von der polizei für 1. dezember erhalten
die polizei hat das handy beschlagnahmt und es ist noch immer bei der polizei...
er hat noch ausweis auf Probe...
sollen wir rechtschutz abshliessen? er hat im moment auch keine rechtschutz versicherung
kann man so eine abschliessen und die übernimmt denn fall nachträglich?
er hat den fehler eingesehen und will die prüfung auch abgeben, jedoch verhindern, dass er komplett nchmal machen muss...
besten dank für eure hilfe
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hallo zämme
ein bekannter von mir wurde mit einem gemieteten lamborghini am geburtstag angehalten von der polizei
Nun hat er wie halt die jungen sind... ein bisschen gas gegeben...
in einer 60er zone hat er angefangen gas zu geben worauf dann die 80er zone kam und er auf ca 110 war....
dies wurde von seinem freund schön mit dem handy gefilmt... (er kann sich nicht genau erinnern, ob alles ersichtlich ist auf dem tacho)
nun hat er eine vorladung von der polizei für 1. dezember erhalten
die polizei hat das handy beschlagnahmt und es ist noch immer bei der polizei...
er hat noch ausweis auf Probe...
sollen wir rechtschutz abshliessen? er hat im moment auch keine rechtschutz versicherung
kann man so eine abschliessen und die übernimmt denn fall nachträglich?
er hat den fehler eingesehen und will die prüfung auch abgeben, jedoch verhindern, dass er komplett nchmal machen muss...
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Kommentare
Do, 23/11/2017 - 11:39
Robert Schweng
Das beste was Ihr Bekannter jetzt noch machen kann:
Er sollte sich einen Anwalt nehmen, der im Verkehrsrecht bewandert ist.
Ein neues Handy wird er auch benötigen, denn nach meiner Erfahrung kann es sehr lange dauern, bis die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Geräte wieder freigibt.
Do, 23/11/2017 - 11:45
Wolf Heart
Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend übernimmt. Das gilt für alle Privatversicherungen. Ich hoffe, er hat seine Lektion gelernt. Alles Gute.
Do, 23/11/2017 - 11:55
Previtali Micha
Rechtschutz wirts nöd übernä.
Da er uf prob isch wirt dä uswis enzoge und er wird verlängert. Oder ebe komplet neu machä.
Do, 23/11/2017 - 12:09
Désirée Weiss
da braucht man weder anwalt noch rechtschutz sondern muss einfach die gerechte strafe absitzen... was soll da ein anwalt bringen? oder geht ihr davon schon im vorhinein aus, dass er eine ungerechte strafe fasst?
Do, 23/11/2017 - 12:12
Monique Schmidli-Rieder
Nö da bringt dir eine RS nix mehr. Die übernimmt den Fall garantiert nicht. Ob er seinen Ausweis auf Probe abgibt? Gut möglich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung. Was er tun sollte? Zum Termin erscheinen und kleinlaut sein Verfehlen eingestehen. Und dann abwarten was für eine Strafe da auf ihn zukommt. Aber teuer wird es sicher
Do, 23/11/2017 - 12:27
Dominique Treskavec
man beachte: eine reguläre rechtsschutzversicherung deckt verkehrsdelikte nicht, dazu gibt es meist einen zusatz oder ne spezielle verkehrsrechtsschutzversicherung...
dazu kommt, dass “delikte“ sowieso nicht gedeckt sind, da zumeist grobes eigenverschulden und willentlichkeit mitspielen (sonst würden rechtsschutzversicherungen auch bei selbst begangenem diebstahl, etc... wirken, tun sie aber nicht)...
der dritte punkt wie schon erwähnt: 3 monate karenzfrist, d.h. rechtsfallfreiheit sind die regel
Do, 23/11/2017 - 12:36
Dalia Lea Sunshine
die rechtsschutzversicherung wird nichts übernehmen - zum glück! der soll seine ausweis abgeben und die strafe bekommen die ihm zusteht! sorry aber solche "jungen" regen mich verdammt auf!
(bitte entschuldigt meine freche antwort, ich reagiere da allergisch drauf) ?
Do, 23/11/2017 - 20:14
Beat Weissen
Eduard Trainer, was heisst, „er wurde angehalten“? Handelte es sich um eine Radarkontrolle?
Do, 23/11/2017 - 22:06
Daniela Schaffner
Was ist es nun 110 noch im 60er oder bereits im 80er?
Fr, 24/11/2017 - 11:54
Erkan Keskin
Versicherung macht keinen Sinn, wenn man es sich finanziell leisten kann, würde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, bevor man eine Aussage macht. Der Anwalt kann dann besser beurteilen, wie man vorgehen sollte. Die Frage ist hier doch, ob der einzige Beweis das er so schnell gefahren ist nur auf dem beschlagnahmten Handy zu bezeugen ist, denn wenn es keinen anderen Beweis gibt und auch auf dem Handy nichts zu sehen ist, aber er in seiner Aussage sagt das er zu schnell war, ist das ein Schuldgeständnis und reicht für eine Anklage.