Hallo zämme 😊

ich habe folgende Frage:

Wenn ich ein Lagerabteil miete. Darf ich da denn eine Private Verkaufsfläche daraus machen in der Art von einem kleinem Atellier/Laden für Flohmi oder sachen die ich nicht brauche oder wäre dies dann Gewärblich?

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Kommentare

Patrick L. Surber

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Es könnte Ärger mit dem Vermieter geben, weil der Raum gemäss Mietvertrag wahrscheinlich nur für Lagerzwecke vorgesehen ist.

Wenn Du den Flohmarkt nicht regelmässig veranstaltest und es niemanden stört, wenn ein paar Leute kommen, dann dürfte es gehen.

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Tamara Messerli

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o.K, wenn ich dies mit dem Vermieter abspreche ist dies aber in Ordnung?
Gewärblich brauch ich da keine Absicherung?

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Patrick L. Surber

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Wenn der Vermieter einverstanden ist, dann geht ein Atelier auf jeden Fall. Bei einem richtigen Laden müssten allenfalls feuerpolizeiliche Vorschriften beachtet werden.

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Tamara Messerli

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o.K es wäre eher eine Verkaufsfläche die ich nutzen möchte für sachen die ich ungern alle bei mir Zuhause lagern kann/will und eine Art "Laden" dort machen wo die Leute kommen können und einkaufen wie auf einem Markt^^

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Birgit Rechsteiner

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Ich würde beim Gewerbeamt / Gemeinde nachfragen.
Achtung auch bei Einkommenssteuern!

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