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Hallo Zämme! ☺
Ich habe mal eine Frage; wenn ein Haus einer Erbgemeinschaft gehört zb 5 Personen, und die Wohnungen da sind alle Vermietet, weil bei diesen 5 Personen kein Bedarf ist, und nun möchte Person 1 und 2 den Estrich ausbauen und da noch eine weitere Wohnung machen lassen, müssen dann alle 5 Personen aus der Erbgemeinschaft ihre Einwilligung dazu geben?
Und bei grösseren Reperaturen etc. Müssen da immer alle 5 Personen einverstanden sein? Oder darf da eine Person alleine drüber entscheiden?
Danke euch schonmal! ☺☺
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Hallo Zämme! ☺
Ich habe mal eine Frage; wenn ein Haus einer Erbgemeinschaft gehört zb 5 Personen, und die Wohnungen da sind alle Vermietet, weil bei diesen 5 Personen kein Bedarf ist, und nun möchte Person 1 und 2 den Estrich ausbauen und da noch eine weitere Wohnung machen lassen, müssen dann alle 5 Personen aus der Erbgemeinschaft ihre Einwilligung dazu geben?
Und bei grösseren Reperaturen etc. Müssen da immer alle 5 Personen einverstanden sein? Oder darf da eine Person alleine drüber entscheiden?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Claudia Schweizer
Grundsätzlich gehört allen, alles! Die Erbengemeinschaft handelt nur einstimmig! Bezahlen tun alle und haften ebenfalls für grössere Investitionen!
Ich denke es fragt sich ob die Reparaturen notwendig sind oder sich ein grösserer Schaden bei Nicht- Reparatur entsteht!
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Alexandra Gerber
Okei danke euch! Das beruhigt mich, so kann nicht einfach entschieden werden über ein Ausbau/Umbau ohne dass Alle einverstanden sind.