Hallo Zämme! ☺

Ich habe mal eine Frage; wenn ein Haus einer Erbgemeinschaft gehört zb 5 Personen, und die Wohnungen da sind alle Vermietet, weil bei diesen 5 Personen kein Bedarf ist, und nun möchte Person 1 und 2 den Estrich ausbauen und da noch eine weitere Wohnung machen lassen, müssen dann alle 5 Personen aus der Erbgemeinschaft ihre Einwilligung dazu geben?

Und bei grösseren Reperaturen etc. Müssen da immer alle 5 Personen einverstanden sein? Oder darf da eine Person alleine drüber entscheiden?

Danke euch schonmal! ☺☺

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Claudia Schweizer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Grundsätzlich gehört allen, alles! Die Erbengemeinschaft handelt nur einstimmig! Bezahlen tun alle und haften ebenfalls für grössere Investitionen!

Ich denke es fragt sich ob die Reparaturen notwendig sind oder sich ein grösserer Schaden bei Nicht- Reparatur entsteht!

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Alexandra Gerber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Okei danke euch! Das beruhigt mich, so kann nicht einfach entschieden werden über ein Ausbau/Umbau ohne dass Alle einverstanden sind.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)