Hallo zäme, mer möchte negstjahr im juli hürate, stemmt dass, das min partner mini schulde mues zahle? Da ich nüd me verdiene? Erstens bini schwanger und zweitens heds mit em chef nüm funktioniert

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Kommentare

Carolin Metzler

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Nein, er ist nicht verpflichtet deine schulden zu zahlen. Die Frage ist, ist ob es fair ist - nur weil es bei dir mit dem chef nicht funktioniert hast, arbeitest du nicht mehr und die Gläubiger kommen nicht zu ihrem geld. Aber das ist eine Frage von Moral und Anstand und keine juristische.

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Sandra Marty

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hallo Susan Stadelmann ich würde dir verschiedene Sachen empfehlen: 1. Kontaktiere eine kantonale Schuldenberatung (falls du deine Schulden tilgen möchtest), evtl. kann ein *perSaldo-aller Ansprüche" ausgehandelt werden (hauptsächlich nur bei alten Verlustscheinen möglich)
2. Melde dich dringenst bei deiner kantonalen Ausgleichskasse an betr. AHV-Beitrag.
3. hast du dich beim RAV angemeldet?
und ohne, dass ich deine Lebenssituation kenne - jedoch ohne Schulden lebt es sich def. leichter. Ob man verheiratet ist oder nicht.
Heutzutage wird's du auf die Kleinstforderungen betrieben und gepfändet und falls nichts zu holen ist, gibt es einen Verlustschein. Versuche doch eine gute Lösung mit deinen Gläubiger zu finden, bevor die Betreibungs- und Pfändungskosten höher sind, als die eigentliche Forderung.

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Carolin Metzler

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Also voraussetzung, dass ich deine frage richtig verstehe und die Schulden jetzt bereits bestehen also vor der ehe entstanden sind

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Susan Stadelmann

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Wens eine kleine sache wäre, wäre ich diesen schritt nicht gegangen, also mit der jop aufgabe und der schulden, es geht mir lediglich darum ob mein partner die schulden übernehmen muss oder nicht,

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Stefan Stutz

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(Admin) guten morgen Susan. Carolin Metzler hat recht. Bedenke aber, dass dies nur bei einer Gütertrennung der Fall ist. Mit der Gütertrennung haltet ihr fest, dass Ihr getrennt für eure Vorehelichen schulden haftet. Somit haftet er ab der Heirat nicht. Aber Achtung: sollte es zu einer Lohnpfändung der Schulden kommen, wird ab der Heirat dein Existenzminimum neu berechnet. Der Lohn deines Mannes wird mitberechnet und gegebenfalls wird dein Minimum heruntergesetzt, jeh nach seinem verdienst, da ihr dann verheiratet seit. Somit kann bei dir dann mehr gepfändet werden, ab der Heirat.

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Carolin Metzler

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Stefan Stutz der erste teil deiner aussage stimmt nicht 😊 es gilt auch bei errungenschaftsbeteiligung und bei gütergemeinschaft wird grds für nur zu 50% gehaftet: https://www.ch.ch/de/guterstand/

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Stefan Stutz

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Carolin Metzler dies betrifft doch nur für Vermögen bwz. Schulden, ab der Hochheit. Bei der Gütertrennung kann festgehalten werden, dass vorehelichen Schulden jeder Ehegatte alleine haftet 😊

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Susan Stadelmann

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Also, folgende situation ist bestehend, ich werde ab oktober bei ihm auf dem hof arbeiten, und ab ende jahr bei ihm wohnen (auf kost und logie) er hat demnach grundsätzlich auch kein geregeltes einkommen, da er selbstständig ist....

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Sandra Sandy Trombetta-Sucurovic

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Also ich kriege e iv bevorschussig bim sozi und werde abgmolde wenn ich hürote und au d'schulde gheiet am ehema zur last falls kei güetertrennig vorhande isch.

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Sandra Marty

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hallo Susan Stadelmann ich würde dir verschiedene Sachen empfehlen: 1. Kontaktiere eine kantonale Schuldenberatung (falls du deine Schulden tilgen möchtest), evtl. kann ein *perSaldo-aller Ansprüche" ausgehandelt werden (hauptsächlich nur bei alten Verlustscheinen möglich)
2. Melde dich dringenst bei deiner kantonalen Ausgleichskasse an betr. AHV-Beitrag.
3. hast du dich beim RAV angemeldet?
und ohne, dass ich deine Lebenssituation kenne - jedoch ohne Schulden lebt es sich def. leichter. Ob man verheiratet ist oder nicht.
Heutzutage wird's du auf die Kleinstforderungen betrieben und gepfändet und falls nichts zu holen ist, gibt es einen Verlustschein. Versuche doch eine gute Lösung mit deinen Gläubiger zu finden, bevor die Betreibungs- und Pfändungskosten höher sind, als die eigentliche Forderung.

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