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Hallo zäme
Ist es möglich eine Steuerrechnung (2011) anzufechten, wenn man erst jetzt rausgefunden hat, dass da ein sehr grosser Fehler seitens der Verwaltung gemacht wurde? Danke
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Hallo zäme
Ist es möglich eine Steuerrechnung (2011) anzufechten, wenn man erst jetzt rausgefunden hat, dass da ein sehr grosser Fehler seitens der Verwaltung gemacht wurde? Danke
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:53
Susan Keusch
Wen du es nicht probierst weist du es nicht ?, versuchen kan mans wen du genug" beweise" hast
Di, 15/08/2017 - 15:53
Birgit Rechsteiner
Was kann den die Verwaltung falsch machen?
Du gibst ja die Zahlen ein, die Verwaltung schickt allenfalls Änderungen die du prüfen musst und dein ok gibst.
Deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass die Verwaltung einen Fehler macht...
Di, 15/08/2017 - 15:53
Chamiram Hermez Pergelius
Meine Mutter war ab 2007 sehr sehr depressiv. Sie hat die Steuererklärung nicht ausgefüllt. Im 2011 hat sie rückwirkend IV Rente gekriegt. Ca 85'000.-
Die Soz hat 80'000 genommen und ihr den Rest ausbezahlt. Nun wurden ihr diese dazugerechnet.
Di, 15/08/2017 - 15:53
Samuela Zaugg
Das ist leider kein fehler...
Di, 15/08/2017 - 15:53
Erika Gerber
Das ist kein fehler das ist so.Darum muss mit dem rest das man bekommt die steuern zahlen.Der tip gab mir eine freundin die iv rente bekommt.
Di, 15/08/2017 - 15:53
Marcel Marty
Nein, die Einsprachefrist ist längstens abgelaufen.