Hallo zäme

Ist es möglich eine Steuerrechnung (2011) anzufechten, wenn man erst jetzt rausgefunden hat, dass da ein sehr grosser Fehler seitens der Verwaltung gemacht wurde? Danke

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wen du es nicht probierst weist du es nicht ?, versuchen kan mans wen du genug" beweise" hast

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was kann den die Verwaltung falsch machen?
Du gibst ja die Zahlen ein, die Verwaltung schickt allenfalls Änderungen die du prüfen musst und dein ok gibst.
Deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass die Verwaltung einen Fehler macht...

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Chamiram Hermez Pergelius

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Meine Mutter war ab 2007 sehr sehr depressiv. Sie hat die Steuererklärung nicht ausgefüllt. Im 2011 hat sie rückwirkend IV Rente gekriegt. Ca 85'000.-
Die Soz hat 80'000 genommen und ihr den Rest ausbezahlt. Nun wurden ihr diese dazugerechnet.

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Samuela Zaugg

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist leider kein fehler...

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Erika Gerber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist kein fehler das ist so.Darum muss mit dem rest das man bekommt die steuern zahlen.Der tip gab mir eine freundin die iv rente bekommt.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, die Einsprachefrist ist längstens abgelaufen.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Archiv