Hallo zäme.

Ich han da so es a ligä

Ich bin temporär a gstelt.
Da bim schaffe mal was kaput cha ga isch ja nöd vermeide.
Jetzt isch mir was kaput gange vomere chund firma weigeret sich das zahle und temporär büro au muss ich jetzt für dä schade ufcho ??

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Kommentare

Djevdet Jecky Iljazi

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Bim Schäden vo nit vorsätzlich kaputt gönd, haftet de Firma in dim Fall isch de Temporärbüro so schriebt de OR vor

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Previtali Micha

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Die seget ebe das sie nix übernemet und firma au nöd

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Djevdet Jecky Iljazi

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Im OR 55 isch Kausalhaftung greglet, ob wohl de Geschäftsherr nüt dafür cha muess de Schaden überneh

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Previtali Micha

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Das isch antwort.
Versicherig wartet genau uf mich und werdet ja sege gern zahlet mir das 😉

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Carolin Metzler

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Achtung, der Geschäftsherr kann sich a) aus der haftung von or 55 befreien (gegenüber dem geschädigten) und b) unter Umständen auf den Schädiger Regress nehmen

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Carolin Metzler

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Previtali Micha vielleicht kannst du uns ein paar mehr details geben? Die persönliche haftung des arbeitnehmers ist nicht pauschal zu beurteilen sondern sehr stark vom Einzelfall abhängig

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Previtali Micha

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Ich musste parkett mit pflege oel behandel da ich der tisch verschieben musste kamm ich mit der ecke an die poliermaschine ran und die plate zersprang in 1000 teile.

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Carolin Metzler

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Und hast du in deinem arbeitsvertrag irgendwas zur haftung geregelt?

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Carolin Metzler

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Das problem ist, dass deine haftung gemäss OR davon abhängt, ob leichte / mittlere oder schwere Fahrlässigkeit vorliegt - und die Beurteilung ist leider nicht schwarz/weiss...
Meiner Meinung nach ist eine volle Haftung (grobe Fahrlässigkeit) auszuschliessen, ob allenfalls eine teilweise Haftung zu bejahen wäre, kann ich nicht beurteilen.
Um wieviel geld gehts denn?

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Patrick Fischer

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(Stellenvermittler) das Temporär Büro haftet nicht! Bei welchem Büro bist Du gemeldet?

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