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hallo zäme,
ich hätte eine frage betreffend nachmieter.
was können sie alles ablehnen?
ich habe 4 männer (WG) die interesse haben.
nun heisst es sie möchten keine mieter die nicht gut deutsch können. ( sind itailiener )
der hauptmieter arbeitet temporär, finden sie auch nicht so toll.
sie meinte nun ich solle sicher weiter schauen.
muss aber noch ein paar sachen einreichen von den männern.
auc wären die 63000 pro jahr des hauptmieters zu knapp. aber die anderen arbeiten ja auch noch.
gibt es irgendwo eine schriftliche übersicht was sie ablehnen dürfen/können?
danke euch.
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hallo zäme,
ich hätte eine frage betreffend nachmieter.
was können sie alles ablehnen?
ich habe 4 männer (WG) die interesse haben.
nun heisst es sie möchten keine mieter die nicht gut deutsch können. ( sind itailiener )
der hauptmieter arbeitet temporär, finden sie auch nicht so toll.
sie meinte nun ich solle sicher weiter schauen.
muss aber noch ein paar sachen einreichen von den männern.
auc wären die 63000 pro jahr des hauptmieters zu knapp. aber die anderen arbeiten ja auch noch.
gibt es irgendwo eine schriftliche übersicht was sie ablehnen dürfen/können?
danke euch.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Patrick L. Surber
"Anforderungen an Nachmieter: Die Nachmieter müssen zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als zahlungsfähig gilt eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Miete vollständig und pünktlich einzuzahlen. Wer keinen Lohnnachweis erbringen kann, kann allenfalls mit einer Bestätigung der Sozialbehörde zeigen, dass die Bezahlung der Miete gesichert ist. Es ist zudem üblich, dass Vermieter zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von den Nachmietern einen Betreibungsregisterauszug verlangen. An die Zumutbarkeit des Ersatzmieters darf der Vermieter keine anderen oder höheren Anforderungen stellen als beim ausziehenden Mieter. Als unzumutbar darf der Vermieter einen Nachmieter nur aus wichtigen Gründen ablehnen."
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Patrick L. Surber
"Lehnt der Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den Zeitpunkt hin, auf den der Nachmieter das Mietverhältnis übernommen hätte."
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Monique Schmidli-Rieder
Was kostet den die Miete im Monat?
Die Sprache ist sicher kein Grund.
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Carolin Metzler
Wie gross (zimmer/m2) ist denn die wohnung und was kostet sie? sind die chf 63'000 netto oder brutto? Und demfall ist der eine mieter gegenüber der verwaltung der hauptmieter?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Corinne Müller
ja es sind 4 personen die einziehen. alle arbeiten, aber nur einer hat sich im mietformular eingetragen mit lohn.
die wohnung ist 4,5 zimmer, 1767.- plus 120.- garage, 60.- parkplatz.
aber ist halt schwierig sich mit ihnen zu verständigen. ?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Monique Schmidli-Rieder
De Vermieter interessiert nur, ob de hauptmieter gnueg verdient. Und das isch mit 63000 und Mä Mietzins vo 1940.- alles i allem nid derfall. Mer seit 1/3 max vom monatslohn. Dementsprechend muess sie diese nid akzeptiere.
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Carolin Metzler
Wenn die 63' der bruttolohn ist, würde ich auch bezweifeln, dass die Zahlungsfähigkeit gegeben ist
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Corinne Müller
ok, aber wenn 4 personen in der wohnung wohnen und alle arbeiten, dann haben sie ja mehr?
oder wird das definitiv nur von 1 person angeschaut?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Carolin Metzler
Das wird von der Person angeschaut, die der mieter ist und damit ggü der verwaltung der vertragspartner und damit haftbar - und das ist ja indemfall nur der eine... sonst müssten alle 4 hauptmieter sein
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Carolin Metzler
Wie gesagt, es hängt auch von der wohnung ab- ob die für eine wg geeignet ist und so weiter... aber da kann dir jetzt keiner von uns pauschal antwort geben
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Corinne Müller
Carolin Metzler ok. ich wollte einfach wissen was sie ablehnen dürfen und was nicht. weil nur weil sie fremdsprachig sind, dürfen sie sicher nicht ablehnen.
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Carolin Metzler
Corinne Müller nein, wegen dersprache dürfen sie nicht ablehnen bzw deine kollegin ist aus dem Mietvertrag