Hallo zäme habe mal eine frage , es geht um meine kolegin , sie hat 5 jahre geputzt in einer familie , jetzt hat die familie gesagt sie müsse ab sofort nicht mehr kommen , dürfen sie das ? Nach 5 jahre ?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Klar dürfen die das sagen. Die Frage ist nur, ob es eine Freistellung ist und welche Kündigungsfrist da gilt - und ob die Familie das auch weiss... 😊

Wie war das Auftragsverhältnis?
Auch da gibt es Kündigungsfristen, ohne genaue Infos könnten das 2 Monate * Durchschnittlicher Monatslohn sein...

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Yvonne Widmer Hagger

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Wenn Sie offizell angemeldet ist, dann müssen Sie ihr auch Kündigen

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Phil Becker

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bei einer offiziellen anstellung gäbe es eine kündigungsfrist.

gibt es keinen vertrag, muss sie es so ihnnehmen.

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Sybille Rellstab

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Auch wenn es keinen Vertrag gibt, gelten die Kündigungsfristen gemäss OR

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Bea Bea Zbinden

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Sie hat alle woche 4 stunde geputzt bei Ihnen

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Adel Dan Bronko

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Man muss hier folgendes unterscheiden. Wenn jemand zu jemandem Privat ins Haus geht und ihm bei der Hausarbeit, Gartenarbeit hilft und dafür etwas Lohn bekommt. Oder ob man bei einer Juristischen Person offiziell einer Arbeit als sagen wir mal Allrounder oder Reinigungskraft im Stundenlohn nachgeht.

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Bea Bea Zbinden

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Ich danke euch für die Antwort

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Cécile Birchler

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Kommt drauf an. Wenn sie einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber hat, besteht da auch eine Kündigungspflicht. Damit kann die Arbeitnehmerin auch beweisen, dass sie offiziell angestellt war.
Aber es ist natürlich bis heute noch so, dass Personen ihre Dienste „Privat“ anbieten, dh sie arbeiten Schwarz! Keine Abgaben an die AHV...keine Leistungen sondern nur der Stundenlohn. Falls die Person so gearbeitet hat......sieht das ganze schlecht aus. Sie kann sich wohl ans RAV wenden, doch wird das ein langer Weg, bis sie auch nur einen Rappen erhält. Wenn überhaupt.....

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