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Hallo zäme.
Habe auch mal Fragen... betr. Unterhalt:
An wen muss man sich wenden, wenn man nach einer Scheidung (bereits fast 10 Jahre her) möchte, dass der Unterhalt für die Ex-Partnerin neu berechnet wird? Es betrifft nicht mich. Ich möchte meinen Freund etwas unterstützen. Denn wir haben mitbekommen, dass seine Ex-Frau bereits seit 2014 wieder arbeitet. Er bezahlt aber immer noch gleich viel Unterhalt. Seine Verflossene geniesst mehrmals im Jahr Ferien auf seine Kosten, während er nach wie vor ums Existenzminimum herum 'seucht'. Das kann doch irgendwie nicht sein? Ausserdem lebt sie schon länger mit einem festen Partner zusammen. Das sollte sich doch auch auswirken? Oder bin ich da komplett falsch? Hmm. Lange Rede, kurzer Sinn: An wen wendet er sich am besten betr. Neuberechnung? Hat er Anrecht auf Rückzahlung, falls sie zuviel erhalten hat?
Alimente für die Kinder werden sich nicht ändern, aber die bezahlt er ja gern.
Danke für Antworten... 😊
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Hallo zäme.
Habe auch mal Fragen... betr. Unterhalt:
An wen muss man sich wenden, wenn man nach einer Scheidung (bereits fast 10 Jahre her) möchte, dass der Unterhalt für die Ex-Partnerin neu berechnet wird? Es betrifft nicht mich. Ich möchte meinen Freund etwas unterstützen. Denn wir haben mitbekommen, dass seine Ex-Frau bereits seit 2014 wieder arbeitet. Er bezahlt aber immer noch gleich viel Unterhalt. Seine Verflossene geniesst mehrmals im Jahr Ferien auf seine Kosten, während er nach wie vor ums Existenzminimum herum 'seucht'. Das kann doch irgendwie nicht sein? Ausserdem lebt sie schon länger mit einem festen Partner zusammen. Das sollte sich doch auch auswirken? Oder bin ich da komplett falsch? Hmm. Lange Rede, kurzer Sinn: An wen wendet er sich am besten betr. Neuberechnung? Hat er Anrecht auf Rückzahlung, falls sie zuviel erhalten hat?
Alimente für die Kinder werden sich nicht ändern, aber die bezahlt er ja gern.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:55
Clarissa Berger-Birri
Simone... Ich kann einfach nicht verstehen, dass er weiterhin am Existenzminimum lebt und sie ihren Lohn und seinen Unterhalt einfach weiter behalten kann. Aber ich bin ja nicht vom Fach. 😉
Übrigens lebe ich auch in Trennung, habe 2 Kinder und gehe 60% arbeiten. Trotzdem verstehe ich die Logik nicht. Mann hat keine 3000.00, Ex-Frau geschätzt 6000.00...!? Schlimm. Nicht gerecht.
Grundsätzlich würde ich einfach gerne wissen, wer für Neuberechnungen zuständig ist. Sozialamt, Gericht, ...???
Robert... Ab Beginn weg oder erst nach einer gewissen Zeit? Gibt es Fristen? Muss er als Grundvoraussetzung im Vertag stehen?
Danke schonmal....... 😊
Di, 15/08/2017 - 15:55
Christian Twer
um die Kids zu kümmern heisst dann, sie in die Kindergrippe zu geben - und dann soll man(n) noch dankbar sein?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Simone David
Ja ich denke man(n) kann dankbar sein. Da man darum den Kindern ein "normales" Leben bieten kann. Oder denkst du das mein ExMann soviel bezahlen muss, dass eine Frau mit 3 Kindern leben kann? Da muss man als Frau schon auch noch etwas verdienen damit man auch mal Skilager und Zahnspange bezahlen kann. Oder evt will ein Kind mal Gitarrenunterricht oder Karate. Das geht nicht mit einem Einkommen von 3000.-
Und sind wir mal erlich... die meisten Väter haben die Kids alle 2 Wochen. Ich habe soviele Termine das ich manchmal kurz vorm Durchdrehn bin. Wäre doch schön wenn die Väter 50% der Aufsicht hätten. Dann müssten sie auch weniger bezahlen.
Viele Frauen leben wie ihre Männer an der Armutsgrenze. Nur ist es schlimmer wenn man Kinder im Haushalt hat. Die leiden dann mit. Drum sollten viele Väter zuerst mal schauen wies in Wirklichkeit finanziell ausschaut bei der Mutter. Ich gehe zb nie in die Ferie. Das Geld reicht grad so... und ich arbeite 2 Tage. Abet ist klar... jeder fühlt sich ungerecht behandelt. Und wenns ums Geld geht sowieso. ?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Christian Twer
wer hat Dich denn gezwungen, 3 Kinder zu machen? Natürlich muss man schauen, wie man es hin bekommt, dass möglichst alle Beteiligten ein "einigermassen" normales Leben haben, wenn eine Scheidung das ursprüngliche Familienglück trübt. Ich wäre froh gewesen, wenn ich meine Tochter (unabhängig vom Geld ) hätte zu 50% haben können. So ist das in einer Welt, in der alle die gleichen Recht, aber niemand die gleichen Pflichten haben möchte.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Simone David
Mich hat niemand gezwungen. Und mir gehts blendend! Wir haben ein tolles Verhältnis alle zusammen. Und ich hatte eben diese 50% Regelung früher. Das ist hald die Kunst sich in Frieden zu trennen und nicht seine eigenen Bedürfnisse über die der Kinder zu stellen.
Du regst dich ja hier über meine Situation auf nicht ich... ?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Clarissa Berger-Birri
Aber ist das auch dann noch fair, wenn sie das Geld hat, in allen Schulferien mit den Kindern wegzufahren, inkl. teurem Skiurlaub? Während der Mann nicht mal das nötige Geld hat, alleine einen Haushalt bezahlen zu können (sondern in einer WG wohnen muss)???
Di, 15/08/2017 - 15:55
Clarissa Berger-Birri
Wenn ich selber 100% arbeiten würde statt der 60%, dann hätte ich im Monat 1000 Stutz mehr. Dennoch möchte ich für meine 2 (12 und 14) noch da sein. Und trotzdem verlange ich nicht, dass mein Ex-Partner mehr zahlt. Geht auch friedlich UND fair.
Aber das nur so am Rande........
Di, 15/08/2017 - 15:55
Clarissa Berger-Birri
Danke, Simone, das hilft mir sehr weiter. Mit dieser Info können wir arbeiten. 😊)
Di, 15/08/2017 - 15:55
Simone David
Genau. So mach ichs auch. Klar geht das!
Di, 15/08/2017 - 15:56
Robert Schweng
Die Situation hat sich verändert, die Ex-Frau wohnt mit einem Mann zusammen. Dieser muss sich am Haushalt beteiligen.
D.H. Sitituation der Ex-Partnerin hat sich verändert und kann angepasst werden.
Clarissa Berger-Birri Hierzu ein interessanter Link:
http://www.studerrechtsanwalt.ch/artikel/unterhalt-scheidung-anwalt-neue...
Di, 15/08/2017 - 15:56
Robert Schweng
Clarissa Berger-Birri Zitat im obigen Link:
"Trägt der Rechtsanwalt das Bestehen eines qualifizierten Konkubinats vor, so genügt es, dessen Voraussetzungen im Eheschutzverfahren nur glaubhaft zu machen. D.h. der Anwalt hat hier niedrigere Anforderungen an das Beweismass zu erfüllen: es genügt, wenn das Gericht die Tatsachen, die der Unterhaltspflichtige vorträgt, für wahrscheinlich hält." 😉
Di, 15/08/2017 - 15:56
Heinz Balmer
Am besten übers Gericht. Kann aber auch Vertraglich "schriftlich" abgemacht werden (laut Gericht) sofern beide Parteien einverstanden sind.
Leider ist das Scheidungsrecht sehr Situationsbedingt in vielen Fällen.
Gleicher Fall, verschiedene Urteile.
Am besten den Konsenz finden und diesen durch eine offizielle Instanz (Gericht, Notar) beglaubigen lassen.
Zu bezahlender Mietanteil reduziert sich prozentual.
Aber nur sofern eine Lebensgemeinschaft nachweisbar ist.