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Hallo zäme
Eine etwas ungewöhnliche Frage:
Musste gestern Nachmittag zum Zahnarzt. Da meine Mundhygiene nicht sonderlich gut ist, wurde mir bei der letzten Behandlung "angedroht", mich bei meinem nächsten Besuch nicht zu behandeln, falls die Mundhygiene nicht besser ist - bitte keine Kritik dazu, icj weiss schon, das es schlecht ist.
Jedenfalls war gestern dieser nächste Termin und obwohl ich Zähne geputzt habe (wenn auch noch nicht perfekt), wurde ich wegen mangelnder Mundhygiene nicht behandelt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man Termine nicht wahrnimmt, dann darf der Zahnarzt diese ja mit dem Arbeitsaufwand, der bestanden hätte, verrechnen. Wie sieht das mit dem Termin gestern aus, der von meiner Seite her wahrgenommen wurde? Dürfen sie mir da eine volle Behandlung berechnen? Die Rechnung wurde mir nämlich direkt mitgegeben. Kostenpunkt 350.00 Fr.
Muss ich das bezahlen? Ich habe den Termin ja wahrgenommen, man wollte mich nur nicht behandeln.
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Hallo zäme
Eine etwas ungewöhnliche Frage:
Musste gestern Nachmittag zum Zahnarzt. Da meine Mundhygiene nicht sonderlich gut ist, wurde mir bei der letzten Behandlung "angedroht", mich bei meinem nächsten Besuch nicht zu behandeln, falls die Mundhygiene nicht besser ist - bitte keine Kritik dazu, icj weiss schon, das es schlecht ist.
Jedenfalls war gestern dieser nächste Termin und obwohl ich Zähne geputzt habe (wenn auch noch nicht perfekt), wurde ich wegen mangelnder Mundhygiene nicht behandelt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man Termine nicht wahrnimmt, dann darf der Zahnarzt diese ja mit dem Arbeitsaufwand, der bestanden hätte, verrechnen. Wie sieht das mit dem Termin gestern aus, der von meiner Seite her wahrgenommen wurde? Dürfen sie mir da eine volle Behandlung berechnen? Die Rechnung wurde mir nämlich direkt mitgegeben. Kostenpunkt 350.00 Fr.
Muss ich das bezahlen? Ich habe den Termin ja wahrgenommen, man wollte mich nur nicht behandeln.
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Patrick L. Surber
OR 404 I: Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Carrie Fynnan
Klaro, versteh ich auch. Aber darf er die Lesitung trotzdem in Rechnung stellen, obwohl nicht gemacht wurde, was auf der Rechnung steht?
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Walter Büchi
nein, eine behandlung die nicht gemacht wurde darf er nicht verrechnen.
es sollte doch auf der rechnung ersichtlich sein, was gemacht wurde
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Alina Epp
Sie wurden darauf aufmerksam gemacht das wenn Sie ihren Teil (Mundhygiene) nicht Einhalten, wird er seinen Teil auch nicht Einhalten.
Ich bin Dentalassistentin und es brauch sehr viel dass man das macht. Es darf verrechnet werden, da Termine 24h im voraus Abzusagen sind und Sie sich bösegesagt dazu Entschieden haben Ihren Teil nicht oder nur bedingt Einzuhalten.
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Walter Büchi
stellen sie sich die situation einfach mal umgekehrt vor!
deshalb dürfen auch sie ihren arzt frei wählen.
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Dzena Karabeg
Also zunächst einmal kannst du mir die Positionen nennen die auf der Rechnung stehen? Ein Arzt kann ein Tarif abrechnen bedeutet eine Befundaufnahme mit taxpunkt 3.6 ca. 80 franken ob 5 oder 20 min egal. Eine Aufklärung über zahnärztliche Eingriffe darf nur stattfinden bei einem Eingriff oder einem
Bevorstehenden. Besprechung mit dem Patienten Kostenpunkt ca. 90 franken eine Behandlung wo wirklich nicht gemacht wird hat einen Kostenpunkt von ca 160-180 franken 350 franken finde ich relativ hoch. Ist das vielleicht der Tag davor auch gewesen? Ich arbeite im in einer Zahnklinik
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Beatriz Martinez López
Dentalassistentin: Der Zahnarzt darf es verrechnen wenn er die "verlorene" Zeit nicht mit einem anderen Patienten ersetzen kann.. sonst würde er nur Verlust machen... Auch darf er eine Behandlung verweigern, man baut ja schliesslich auch kein Haus auf einem unstabilen Fundament..(hier geht es nicht um Ekel)
Sollten Sie aber schmerzen haben, darf er Sie nicht ablehnen.
Wie Dzena erwähnt hat ist 350.— relativ hoch.. bitte zeigen Sie uns die Rechnung dann können wir ihnen evtl weiterhelfen. (alle Namen schwärzen)
Mo, 28/08/2017 - 13:07
Beatriz Martinez López
Rücksprache im Team:
Wichtig zu wissen ist was für eine Behandlug geplant war. Schlechte Mundhygiene= Karies= Füllung, da sollte er wenigstens ein Provisorium machen, da sie sonst evtl. mal schmerzen haben werden.
Geht es aber um eine Spange, hat der Zahnarzt richtig gehandelt da eine Spange das Zähneputzen erschwert und das Risiko von Karies erhöht ist. Also macht die Spange keinen Sinn.
Sollte er die Behandlung verrechnen, sollte er meiner Meinung nach nur den Zeitaufwand und die kurze Kontrolle in Rechnung stellen.