Hallo zämä
Weiss öper wie viu ersparts me darf ha us neu-sozialhilfeempfängerin?kenmt sech da öper us ?merci

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Kommentare

Carolin Metzler

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(Admin) bii de zueständige gmeind abkläre - sozialhilf isch kommunal greglet

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Sandra Marty

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Wie bereits erwähnt verlangt s Sozialamt Bank- und Postkontouszüg vo de letschte 6 Mönet.

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Nicole Wind

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Das Sozialamt will die letzten paar Monate die Bankauszüge sehen, da fallen grössere Geldbeträge auf, die einfach "verschwinden". Wird man erwischt, dass man gelogen hatte sind die Bussen sehr hoch. Also ich würde niemals sowas riskieren, zumal mein Gewissen sowas eh nie zulassen würde! Es gibt ja auch noch so was wie Ehre

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Nicole Wind

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Tja, liegt an Dir, Deinen Arbeitsplatz zu aktualisieren.... Noch umso besser

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Fiechter Manuela

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Steffi Herren, in unserer Gemeinde sind es bloss 1'500.-pro Person, Max. 4'500.- pro Unterstützungseinheit. Die Gemeinde stützt sich auf die SPV Sozialhilfe-und Präventionsverordnung des Kantons Aargau, $ 11.4

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Fiechter Manuela

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Steffi Herren, für deinen Wohnkanton findest du unter den obigen Stichworten bestimmt die Zahlen im Internet

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Sandra Marty

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Im Kanton Aargau isch das leider so.. Es git aber au anderi Sozialämter.. ha selber lang uf eim gschaffet..
Was ich dir Steffi Herren empfehle tue isch: la dich vo Dim Sozialamt berate... Das isch chostelos... Vielleicht gits nu anderi Möglichkeite.. Bevor du dich müesstisch amelde

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Nicole Wind

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Nei Solothurn

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Sandra Marty

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Oppela.. Solothurn demfall au so streng.. uf de meiste Ämter heissts dass mer erst das zrugg zahle muess... wemer gerbt hät oder en grosse Gwünn wie z. B im Lotto gmacht hät

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Moni Niemeyer

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Man muss Sozialhilfe zurück zahlen? Ja warum bezahlt man denn dann jahrelang vorher steuern? Ich meine es kann jedem passieren...

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Nicole Wind

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Natürlich! Sobald Du wieder Geld hast (geregeltes Einkommen, Erbe oder Gewinn) muss es sofort selbst gemeldet und zurückbezahlt werden. Die wenigsten die aus Krankheit und /oder Stellenlosigkeit, meist gepaart mit einer Sucht darauf angewiesen sind, kommen jedoch aus dem mal raus und zu Geld

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Sophia Birrer

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ich finde du solltes zuerst dein erspartes brauchen, ansonsten brauchst du keine sozialhilfe!!

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Fiechter Manuela

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Sophia Psycedelica Birrer, nur eine kleine Korrektur. Beim Betrag muss es sich nicht unbedingt um Erspartes handeln, sondern es ist der Tag X, an dem der Saldo auf dem Konto angeschaut wird. Das kann auch sein, dass zB 2'000.- auf dem Konto sind (nach Lohnzahlung) und dann die Rechnungen noch nicht bezahlt sind, das Sozialamt geht uU trotzdem davon aus, dass man 2'000.- Vermögen hat

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Sophia Birrer

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aha...aber hat man erspartes braucht mein kein soz oder nicht? das ersparte ligt jah meist nicht erst kurze zeit auf dem konto oder?

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Fiechter Manuela

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Bei Erspartem gibt's kein Sozialhilfegeld.
Freibetrag ist wie ich oben beschrieben habe in der SPV des Kantons im Internet nachzusehen

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Katrin Barbara Stoffner

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so viel ich weiss gar kein eigenvermögen,
(war bei mir der fall musste alles vorlegen)
Begründung vom damaligem amt, wer vermögen hat, ist nicht auf sozialhilfe angewiesen

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Bubu Sandra

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du darfsch 4000.- ersparts ha

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Nicole Wind

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Sandra, das stimmt wohl nid für alli Kantön. I kennes vom Kanton SO, dört hetts klar gheisse, keis Erspartnigs und ou keis Outo

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Steffi Herren

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Ha hüt tel.am soz u bis 4000fr darfme ha

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Sandra Marty

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Für en Einzelperson ja.. ?

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Mo Zschi

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die 4000,- stimmen seit einiger Zeit nicht mehr es sind nur noch 2500.-

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Petra Lienhard

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Es kommt sicher auf den Kanton an.Hier im Kanton Solothurn,darf man kein Ersparrtes haben,sonst wird das zuerst aufgebraucht!

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Sandra Marty

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Das stimmt so nid Petra... lueg...

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Petra Lienhard

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Sorry,wollte nicht falsche Infos geben.das hat mir auch meine Soz. arbeiterin so gesagt.Langsam glaube ich echt nichts mehr.Sandra Marty,Du weisst was ich meine.

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