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Hallo zämä. isch doch letsti im radio cho mieti werdet 3% günstiger.. wie gseht da us?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Elena Augello
also kann ich einfach nachfragen?
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Mischa Thomann
Kanst beim mieterverband fomular runterladen
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Yvonne Gut
Der Referenzzinssatz ist 0.25% tiefer, was je nachdem, welcher Satz für deinen Mietverhältnis gilt, zu einer Reduktion von 3% berechtigt. Also, zuerst Mietvertrag anschauen und mit Hilfe der Homepage des Mieterverbandes prüfen, ob Anspruch besteht
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Elena Augello
wie sehe ich das auf dem mietvertrag?
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Yvonne Gut
Der Referenzzinssatz sollte im Vertrag erwähnt sein, ansonsten gilt derjenige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
http://www.mietrecht.ch/20.0.html
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Heiko Maatz
genau wie muss man das anstellen,und was wenn der vermieter dann einfach kündigt
Mo, 28/08/2017 - 13:04
Robert Schweng
Heiko Maatz Zitat: "Darf der Vermieter kündigen, weil der Mieter bei der Schlichtungsstelle eine Herabsetzung des Zinses erwirkt hat?
Nein. Wurde die Reduktion gerichtlich gutgeheissen, darf der Vermieter drei Jahre lang nicht kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vermieter der Senkung aussergerichtlich schriftlich zugestimmt hat. Kündigt er trotzdem, wäre das missbräuchlich und mit Erfolg anfechtbar."
Quelle:
https://www.saldo.ch/artikel/d/10-fragen-zur-mietzinsreduktion/