Hallo zämä. isch doch letsti im radio cho mieti werdet 3% günstiger.. wie gseht da us?

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Kommentare

Elena Augello

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also kann ich einfach nachfragen?

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Mischa Thomann

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Kanst beim mieterverband fomular runterladen

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Yvonne Gut

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Der Referenzzinssatz ist 0.25% tiefer, was je nachdem, welcher Satz für deinen Mietverhältnis gilt, zu einer Reduktion von 3% berechtigt. Also, zuerst Mietvertrag anschauen und mit Hilfe der Homepage des Mieterverbandes prüfen, ob Anspruch besteht

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Elena Augello

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wie sehe ich das auf dem mietvertrag?

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Yvonne Gut

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Der Referenzzinssatz sollte im Vertrag erwähnt sein, ansonsten gilt derjenige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
http://www.mietrecht.ch/20.0.html

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Heiko Maatz

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genau wie muss man das anstellen,und was wenn der vermieter dann einfach kündigt

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Robert Schweng

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Heiko Maatz Zitat: "Darf der Vermieter kündigen, weil der Mie­ter bei der Schlichtungs­stelle eine Herabsetzung des Zinses erwirkt hat?
Nein. Wurde die Reduktion gerichtlich gutgeheissen, darf der Vermieter drei Jahre lang nicht kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vermieter der Senkung aussergerichtlich schriftlich zugestimmt hat. Kündigt er trotzdem, wäre das missbräuchlich und mit Erfolg anfechtbar."
Quelle:
https://www.saldo.ch/artikel/d/10-fragen-zur-mietzinsreduktion/

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