Hallo
Wie sieht das aus, wenn ich betrunken auf dem Fahrersitz eines stehenden Autos kontrolliert wurde, und jetzt eine Anzeige dafür habe?
- der Schlüssel steckte nicht mal, er war im Seitenfach der Beifahrertür.

Wie sollte meine Einsprache aussehen/enthalten?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Für was hesch denn genau aa aazeig übercho?

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Simeon Bugmann

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Trunkenheit am Steuer

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Karin Fo

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(Admin) Eine ganz allgemeine Antwort kann man da nicht geben, weil es schon sehr auf die jeweiligen Umstände ankommt. Es wäre deshalb wichtig zu wissen, wegen was du genau angezeigt wurdest. "Trunkenheit am Steuer" ist da noch zu ungenau. Kannst du uns sagen, was die exakte Formulierung ist (insbesondere mit den Gesetzesartikeln)? Ausserdem wäre es auch noch wichtig zu wissen, welcher Promillewert bei dir festgestellt wurde.

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Simeon Bugmann

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Simeon Bugmann

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Das ist das schreiben an das Amt für Administrativmassnahmen. Da steht nur drin dass das Führen von Fahrzeugen in betrunkenem Zustand nicht erlaubt ist

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Simeon Bugmann

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Simeon Bugmann

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Und hier steht nochmals das selbe mit Gesetzesartikeln plus Bemerkungen der Polizei

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Carolin Metzler

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Soweot ich das lesen kann steht da aber noch nichts von einer Busse oder so, oder?

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Carolin Metzler

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Sondern nur um die auswertungder blutprobe oder die rechtsmittelbelehrung, oder? Sorry, man kanns teilweise recht schlecht lesen drum korrigier mich sonst bitte

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Simeon Bugmann

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Ja das stimmt

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Karin Fo

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und das andere ist einfach sozusagen eine Bestätigung dafür, dass sie dir den Führerausweis entzogen haben wenn ich das richtig erkennen kann?

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Simeon Bugmann

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Ja.

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Simeon Bugmann

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Das ist das einzige was ich habe. Das schicken sie mit der blutabnahme an den richer, oder?

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Simeon Bugmann

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Aber da sie mich ja nicht beim fahren erwischt haben, mit was für einer strafe muss ich da rechnen?

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Karin Fo

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da steht auch noch nicht wie lange sie dir den ausweis entziehen oder? nur das sie ihn dir weggenommen haben oder?

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Simeon Bugmann

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Ja genau.. es ist ja noch kein urteil gefällt

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Simeon Bugmann

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Soll ich jetzt an das gericht eine einsprache machen, und darin erwähnen dass ich im auto sass, nicht mal den schlüssel auf mir hatte etc?

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Simeon Bugmann

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Oder muss ich das erst machen, wenn ein urteil/strafe gesprochen wurde?

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Karin Fo

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kannst du die Rechtsmittelbelehrung auf dem Blatt vom Ausweisentzug nochmals fotografieren? Kann das beim besten Willen nicht lesen...

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Simeon Bugmann

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Aber wie gesagt, ich bin ja nicht gefahren. Sondern gestanden.

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