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Hallo
Wi haben gestern im ricardo bei einer versteigerung ein auto gekauft ! Mein mann ist dann gestern abend ( 20:00/21:00 uhr)den auto abholen gegangen..der verkäufer hat ihm alles gesagt was gemacht wurde usw.und hat versichert das auto nichts hat und alles im top zustand ist.heute hat mein man das auto zur garage gebracht um alles noch mals zu kontrollieren und jezt kommt die böse überraschung unten ruum ist alles voller rost und radlager muss auch geflickt werden kosten ca.1200fr. ? im inserat stand nichts davon und beim abholen hat er auch nichts gesagt? kann man da eine anzeige erstatten? Oder kann man das auto zurück bringen und er muss es wieder zurück nehmen und unser geld retour geben?
Ps: der verkäufer ist im moment in den ferien? er hat das gestern noch meinem mann erzählt?
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Hallo
Wi haben gestern im ricardo bei einer versteigerung ein auto gekauft ! Mein mann ist dann gestern abend ( 20:00/21:00 uhr)den auto abholen gegangen..der verkäufer hat ihm alles gesagt was gemacht wurde usw.und hat versichert das auto nichts hat und alles im top zustand ist.heute hat mein man das auto zur garage gebracht um alles noch mals zu kontrollieren und jezt kommt die böse überraschung unten ruum ist alles voller rost und radlager muss auch geflickt werden kosten ca.1200fr. ? im inserat stand nichts davon und beim abholen hat er auch nichts gesagt? kann man da eine anzeige erstatten? Oder kann man das auto zurück bringen und er muss es wieder zurück nehmen und unser geld retour geben?
Ps: der verkäufer ist im moment in den ferien? er hat das gestern noch meinem mann erzählt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Helm-Schilling Hedy
was steht auf der quittung?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Wir haben keine quittung war privat kauf von ricardo.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Andrea Haltiner-Ruef
Ricardo Kundendienst schon gefragt?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schäfer
Du müsstest generell nachweisen, dass alle Mängel vorher bekannt waren. Grundsätzlich empfehle ich beim Privat kauf das Fahrzeug zu besichtigen und Probefahren. Ein Besuch bei einer Garage vorher ist immer noch günstiger als die folgenden unübersichtlichen reparaturen.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Robert Schweng
Semra Bahar Simixhiu was steht denn im Zufriedenheitsindex des Verkäufers?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
2 bewertungen 100%
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Robert Schweng
Das sieht für mich eher so aus, als ob dieses Profil nur eingerichtet wurde um dieses Auto zu verkaufen! 2. Bewertungen sind evtl. seine Frau und er 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Miriam Salman kann ich dir dan per pn schicken?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Djevdet Jecky Iljazi
http://www.auto-recht.ch/occasionsautokauf/kaufvertrag/gewaehrleistung-g...
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Nicole Bättig
NIE einen Occasion kaufen,den du vorher nicht gesehen hast..resp. Probefahrt !!
tut mir leid für euch!
viellecht lässt es sich ja mit dem verkäufer reden??
viel glück!!
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Nadia Kiener
steht im Verteag ab Platz?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Robert Schweng
Ab Platz?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Andrea Haltiner-Ruef
http://www.beobachter.ch/fileadmin/user_upload/media/downloads/Merkblatt...
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schneeberger
Jahrgang und paar Daten zum Fahrzeug wären ganz interessant.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Nein steht nicht ab platz ! Wie gesagt es ist gekauft worden wie geschrieben! Im ricardo steht ja bei den AGB das man wahrheitsgetreu auflisten muss! Und das wars ja nicht
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Berger Ralf
Evtl. wusste er es ja selber nicht, dann ist es ja wahrheitsgetreu!
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Michaela Klaus
Gibts keinen Kaufvertrag? ?
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Semra Bahar Simixhiu
Nein
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Robert Schweng
Alex Schäfer hat es schon richtig gesagt! Du musst nachweisen, dass er von den Mängeln wusste. Ich stelle mir auch vor: der Verkäufer hat bestimmt auch erwähnt dass das Auto ein bisschen Rost hat (ist ja auch nicht zu übersehen) und ist mit dem Preis ein bisschen runter ? Dass der ganze Unterboden verrostet ist, müsste er m.A. nur erwähnen wenn es ein sicherheitsrelevanter Mangel wäre :-(
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Walentin Janowsky
Ich seg jetzt mal denzent das isch ned nume es bitzli Roscht, das isch FUBAR. Bir negschte MFK isches sehr unwahrschinli dass de so i dem zuestand durechunnt...Euse ehemalig Ducato isches nemli ned und de het gliich uusgseh. Also ja, das isch en Sicherheitsrelevante Mangel wenns d'Achsschenkle betrifft.
Warum de Chäufer nid under de Bode gluegt het isch mir chli schleierhaft.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Robert Schweng
Walentin Janowsky wäre das Fahrzeug ab MFK würden diese Mängel vermutlich gar nicht existieren 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:10
De Ni Aljo
Frog am beschte mol bim tcs noh die chönder sicher uskunft geh.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Anty Antonela Babic
Kasch nüt mache, isch ja ohni Garantie nimm ich mal ah und wenns ab Platz kaufsh und kei Vertrag untershriebe worde ish usw.häsch kei Chance.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schneeberger
Da der Käufer kei date zum Fahrzeug git, muess me wohl rote. Wenn ich gseh dass es Auto im 2009 met 88tkm en Motorwechsel gha het, no dezue de verkäufer schriebt drinne wie neu, aber chratzer usw usedrum het.. De muess i mi scho chli froge was me gnau erwartet. Da werd es über 10 jähriges fahrzüg si met laufleistig wiiiiit über 100 tkm. Radlager sind nervig, aber normals Verschleißteil.. Rost find ich jetzt ned sooo tragisch, da esch normal bim ne ältere fahrzüg.. Ganz ehrlich, ich gseh null Chance für üch.
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Priska Schiller
Gewährleistung und Garantie
Unterschied
Wenn der Konsument von Garantie spricht, meint er dabei aus rechtlicher Sicht die Gewährleistung. (Art. 197 OR)
Reguläre Gewährleistung
Die Gewährleistung ist die Pflicht des Verkäufers dafür zu sorgen, dass der Käufer keine mangelhaften Produkte erhält (Art. 197 OR und Art. 201 OR). Diese Gewährleistungspflicht besteht während zwei Jahren, in denen der Verkäufer den Mangel geltend machen kann (Art. 210 Abs. 1 OR).
Kauf zwischen Privaten
Die zweijährige Verjährungsfrist ist jedoch nur bei Käufen zwischen Privaten und Unternehmen zwingend. Findet der Kauf zwischen Privaten statt, so kann deshalb ganz auf die Gewährleistung verzichtet werden.
Vertragsgestaltung
Bei einem Kauf zwischen Privaten ist es oft üblich, auf die Gewährleistung ganz zu verzichten. Findet kein vertraglicher Verzicht statt, so gilt jedoch die zweijährige Gewährleistungspflicht mit allen Mängelrechten.
Kauf eines mangelhaften Produkt
Hintergrund
Wurde bei einem Kauf zwischen Privaten ein mangelhaftes Produkt gekauft, so stellen sich zwei Fragen:
Wurde die Gewährleistung (Art. 197 OR) vertraglich ausgeschlossen?
Hat der Verkäufer vom Fehler oder Mangel gewusst und diesen absichtlich verschwiegen? (Art. 210 Abs. 6 OR sowie Art. 28 OR)
Ausschluss der Gewährleistung
Wurde die Gewährleistung bei einem Kauf zwischen Privaten ausgeschlossen, dann muss der Käufer mit dem versteckten Mangel leben. Er hat kein Anspruch auf die Mängelrechte.
Verschweigen des Mangels
Hat der Verkäufer jedoch den Mangel gekannt und diesen absichtlich verschwiegen, so hat der Käufer entweder das Recht,
den versteckten Mangel (Art. 201 Abs. 2 OR) mittels Mängelrüge (Art. 201 Abs. 1 OR) geltend zu machen und bspw. sein Geld zurückzufordern (Art. 199 OR) oder,
weil er absichtlich getäuscht wurde, vom Vertrag zurückzutreten (Art. 28 OR) und sein Geld zurückzufordern.
Reperatur bei Gewährleistung
Wurde ein Produkt ohne Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung verkauft, so hat der Käufer alle regulären Mängelrechte. In der Schweiz gibt es keinen Anspruch auf Reparatur, sondern nur auf
Wandelung (Rückgabe nach Art. 205 Abs. 1 OR),
Minderung (Kaufpreisherabsetzung nach Art. 205 Abs. 1 OR) und
Ersatzleistung (bei Occasion nicht möglich, da ein Einzelstück, Art. 206 Abs. 1 OR).
Der behauptete Schaden muss zudem bewiesen werden (Art. 8 ZGB).
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Mladen Djokic
Punkt "Vertragsgestaltung" ist entscheidend. Der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. WICHTIG: VERTRAG IST ENTSTANDEN! Der Kauf auf Ricardo ist ein Vertrag. Du hast also alle Mängelrechte! Da das Auto am Abend geholt wurde und am nächsten Tag in der Garage abgecheckt wurde, reicht dies meiner Meinung nach um eine Wandelung/Minderung zu verlangen. Also entweder Auto zurück geben und Geld verlangen oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen (idealerweise in Höhe der Reparaturkosten). Bezüglich Radlager möchte ich keine Aussage machen. bin mir dahingehend nicht sicher
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schneeberger
Es chomt drufa wieviel Spiel die radlager händ, da esch no lang ke Sicherheits Problem. De Rost esch halt of de Achse wel die Stahl sind, da rostet und esch normal.. Me gseht au dass da fahrzüg repariert worde esch, uspuff, neu Gummis usw.. Ich säge, me würde no immer date usw interessiere..
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Islam Simixhiu
Mazda 6 2.3 jahrgang 12.2002 187'000 km
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schneeberger
Da esch demfall wörkli ganz normal, für es 14 jähriges Auto met knapp 200tkm
Fr, 02/06/2017 - 14:10
Alex Schneeberger
Ich ha doch paar Auto usenand gnoh in mim lebe, Do hani scho viel schlimmeri gseh. Deswitern wenn Google tuesch nach "Mazda 6 Rost" chöme genau die Sache wo du zeigsch.. Esch also bekannt.. Me muess da scho au realistisch aluege wenn me es Auto kauft wo vermuetlich ke 2000 Franke kostet het. Do hesch null Chance vo mir us