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Hallo
Wenn man IV und EL hat, darf man dann in einen anderen Kanton umziehen zb man wohnt in SG und möchte nach Winterthur oder TG ziehen?
Wenn nein, weshalb nicht und was muss man tun, um den Kanton wechseln zu können?
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Hallo
Wenn man IV und EL hat, darf man dann in einen anderen Kanton umziehen zb man wohnt in SG und möchte nach Winterthur oder TG ziehen?
Wenn nein, weshalb nicht und was muss man tun, um den Kanton wechseln zu können?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:55
Renate Steiger
Jo sicher darfst es .Musst es dann einfach bei der IV melden .
Di, 15/08/2017 - 15:55
Renate Steiger
Jo ich war auch ihn AR.und jetzt Kanton SG.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Naema Emanuel
Du hast auch eine IV - invalidenrente? Und konntest problemlos den kanton wechseln?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Claudia Mustafai Barone
ja sicher ? die iv-stelle bzw. ausgleichskasse vom alten kanton meldet das dem neuen kanton und so gibt es einen automatischen wechsel. die EL musst du aber selber abmelden und am neuen wohnsitz wieder anmelden. am besten sobald du den neuen mietvertrag hast.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Naema Emanuel
Ich habe eine bekannte mit IV und sie sagt, sie dürfe den kanton nicht wechseln, nur innerhalb des kantons umziehen. Ansonsten müsste sie im neuen kanton die IV anmeldung ganz neu machen ?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Andrea Syed
Das darfst du ich konnte auch von luzern nach bern zügeln ich rate dir aber mache den antrag so schnell wie möglich den am neuen kanton musst du ein neuer EL antrag machen und das kann länger dauern so bald du sicher bist das du zügelst würde ich das als erstes machen
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
http://www.beobachter.ch/foren/uebersicht/foren/list_post/f/iv-rente-und...