Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo,
was kann ich machen wenn meine noch Ehefrau zu ihrer Mutter gezogen ist und unsere sämtlichen Unterlagen, Kaufverträge, Abrechnungen usw. aus der noch gemeinsamen Wohnung entwendet hat. Ich habe ihr stets angeboten die Unterlagen wieder in der Wohnung zu hinterlegen damit beide an die Unterlagen kommen aber es passiert nichts. Macht es Sinn zur Polizei zu gehen?
Lg und danke im Voraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo,
was kann ich machen wenn meine noch Ehefrau zu ihrer Mutter gezogen ist und unsere sämtlichen Unterlagen, Kaufverträge, Abrechnungen usw. aus der noch gemeinsamen Wohnung entwendet hat. Ich habe ihr stets angeboten die Unterlagen wieder in der Wohnung zu hinterlegen damit beide an die Unterlagen kommen aber es passiert nichts. Macht es Sinn zur Polizei zu gehen?
Lg und danke im Voraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Mai 2016 (59)
- Juni 2016 (78)
- Juli 2016 (71)
- August 2016 (140)
- September 2016 (138)
- ‹ vorherige Seite
- 4 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
(Admin) sorry ich verstahn dini frag glaubs nöd... Dini frau isch uuszoge, het unterlage mitgnoh, wo eu beid betreffet und du wottsch sie jetzt zwinge, dir de kram z'geh?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Manuel Esch
Zwingen ungern aber ich benötige Dokumente und sie gibt sie mir nicht.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Spontan fällt mir nur der
Herausgabeanspruch nach Art. 934 Abs. 1 ZGB ein... Ob der vorliegend anwendbar ist, müsste man allerdings prüfen (und dazu bin ich jetzt zu müde), da deine Ehefrau unter Umständen ein besseres Recht geltend machen kann - aber eben, ist genauer zu schauen, da bin ich auswendig zu wenig sattelfest drin.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Sarah Küng
Und sie neu anfordern?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Manuel Esch
Würde zu lange dauern !
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Marianne Nef Schwendener
eingeschriebener Brief mit Frist.sonst Anzeige wegen Dokumenten Unterschlagung aus Willkür?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Was ist denn die Rechtsgrundlage für die anzeige?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Manuel Esch
Immerhin unterschlägt sie mir ja alle Dokumente und bin praktische Mittellos und zweckentfremdet. Reicht die Rechtsgrundlage da nicht aus?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Ich lese in deinem kommentar keine RECHTsgrundlage
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Wieso? Weil mir e juristische Antwort wennd ha? Ich bii für feedbacks immer offe - aber bitte nöd eso als versteckte vorwurf
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Karin Fo
Carolin Metzler wollte ja bur wissen, woher du das hast, dass man jemanden in dem Fall wegen "dokumentenunerschlagung aus Willkür" anzeigen kann? Von dem Tatbestand habe ich noch nie etwas gehört aber ich bin gerne bereit etwas dazuzulernen. Ausserdem wird mir nicht ganz klar was das bringen soll. Dann hat sie einfach eine Anzeige am Hals aber davon bekommt er die Unterlagen ja auch nicht. Könntest du mir das erklären?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Marianne Nef Schwendener
eigene wichtige Dokumente dürfen doch sicherlich nicht unbestraft entfernt werden.????
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Marianne Nef Schwendener
doch sie muss sie retour erstatten!!!
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
es sind ja unterlagen, die scheinbar beiden gehören... da wird das ganze dann eben etwas schwieriger...
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Karin Fo
Marianne Nef Schwendener es hat ja niemand behauptet, dass man das darf. Es geht nur darum, dass ich gerne erfahren möchte wie du zu deiner Aussage kommst. Du nennst ja sozusagen gleich den Tatbestand und eben den kenne ich nicht. Also klär uns doch bitte auf was es damit auf sich ht
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mladen Djokic
Sind das deine Unterlagen, Kaufverträge usw. oder gemeinsame Unterlagen? OR 934 I setzt nämlich voraus, dass du der Besitzer der Unterlagen bist
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Oder der besitzer war... Und besitzer ist nicht gleich Eigentümer😉
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mladen Djokic
Stimmt, hab ich nicht bedacht. StGB 141 wäre auch eine Möglichkeit. Sachentziehung, sofern deine Frau keinen Nutzen aus den Unterlagen zieht, sondern dir lediglich einen Nachteil damit verschaffen will. Dies setzt jedoch voraus, dass du Berechtigt bist, also das die Dokumente dir gehören.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Manuel Esch
Ich bin ja weiterhin dafür das die Unterlagen an einen Ort hinterlegt werden wo beide jeder zeit ran kommen. Schließlich soll es ja fair bleiben. Nur meine Eigentümer möchte ich das sie sie herausgibt.