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Hallo, was kann ich dagegen machen? Ich hatte bei meinem alten Job minusstunden und beim letzten gespräch bevor dwr lehrvertrag abgeloffen ist hatt mir der chef gesagt dass sie mich nicht mehr brauchen also kein neuer Vertrag gemacht wird. Daraufhin hat er gesagt dass er mir Die Minusstunden schenkt. Vorhin habe ich die Lohnabrechnung gesehen und die Minusstunden wurden abgezogen. Ich war vorhin im geschäft um das zu zeigen da meinte mein ehemaliger Chef er habe das nie gesagt dass er mir die Minusstunden schenken würde. Ich hatte eine andere Person dabei die das bezeugen kann dass er das gesagt hat. Danke für die antworten.
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Hallo, was kann ich dagegen machen? Ich hatte bei meinem alten Job minusstunden und beim letzten gespräch bevor dwr lehrvertrag abgeloffen ist hatt mir der chef gesagt dass sie mich nicht mehr brauchen also kein neuer Vertrag gemacht wird. Daraufhin hat er gesagt dass er mir Die Minusstunden schenkt. Vorhin habe ich die Lohnabrechnung gesehen und die Minusstunden wurden abgezogen. Ich war vorhin im geschäft um das zu zeigen da meinte mein ehemaliger Chef er habe das nie gesagt dass er mir die Minusstunden schenken würde. Ich hatte eine andere Person dabei die das bezeugen kann dass er das gesagt hat. Danke für die antworten.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Marija Palic
(Laie) aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die minus Stunden nicht abgezogen werden dürfen.
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Warum? Wo ist der Unterschied beim Lehrling betreffend Minusstunden?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Marija Palic
«Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist»(Art. 324 OR).
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Besart Qela
Marija viele dieser minusstunden waren aus diesen gründen dass wir nichts zu tun hatten und nach hause gehen konnten und ein paar minusstunden sind von mir als ich frei gemacht habe. Aber er hatt mir Klar und Deutlich gesagt er SCHENKT mir die Minusstunden und jetzt verleugnet er das ich weiss einfach nicht weiter.
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Milou-Juliette Müller
Dein Arbeitgeber ist nach Art. 324 OR verpflichtet, den Lohn voll und ganz auszuzahlen! Denk dran, Lohnzahlungen verjähren nach 5 Jahren! Wende Dich doch an das Arbeitsamt, dort gibt es auch unentgeltliche Rechtsberatung!
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Milou-Juliette Müller stimmt nur eingeschränkt, wenn der Grund für die minusstunden ist, dass der arbeitnehmer frei wollte, ist der Abzug grds bzw nach Gesetz zulässig
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Milou-Juliette Müller
Carolin Metzler da wäre ich mir nicht sicher! Ich werde das Morgen bei unserem Dozenten er ist Anwalt nachfragen!
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Alles andere wäre blödsinn... Wenn ich frei mache und die geforderten stunden nicht arbeite, ist es doch nur recht und billig, wenn mir die Stunden vom
Lohn abgezogen werden, da der grundsatz gilt ohne arbeit kein Lohn. Du kannst auch einfach in den entsprechenden Kommentaren nachschlagen oder den or 324 nochmal genau lesen - es geht um annahmeverzug des Arbeitgebers. Und dieser liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer frei macht, weil er er frei haben will.
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Milou-Juliette Müller
Carolin Metzler, Ich habe ja nur auf den Artikel 324 OR als korrekt bezeichnet! Irgendwie bereue ich schon fast wieder das ich hier erlaubt habe was zu posten ?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Also grds hat Marija Palic den richtigen Artikel zitiert - und die Stunden, die du freiwillig frei gemacht hast, können dir also grds vom
lohn abgezogen werden.
Die mündliche Aussage, dass er dir die Minusstunden schenkt, ist natürlich immer schwer nachzuweisen, auch wenn es einen Zeugen gibt. Ich rate dir, dass Gespräch mit deinem Chef (und evtl. dem Zeugen) zu suchen und einen Kompromiss zu finden.
Je nachdem um wieviel Stunden es geht, lohnt sich der Streit einfach nicht (v.a. bei einem Lehrlingslohn). So Vereinbarungen sollten immer schriftlich abgeschlossen werden