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hallo vielleicht wisst ihr mehr?
kann mich eine Firma verpflichten dass ich ein konto (unter druck) auf meinem namen eröffne?
ich bin frisch in die Schweiz gezogen habe die kontonummer meines mannes bei der firma angegeben( da ich noch kein konto habe dazu fehlen mor noch einige Dokumente) und heute meinen ersten Arbeitstag gehabt
dass ich ein eigenes konto benötige ist mir klar jedoch bekomme ich meinen Arbeitsvertrag hoffentlich morgen kann deshalb erst am freitag die behördlichen wege machen
mein chef hatte gemeint ich soll auf der post finance das konto eröffnen !bis morgen!
ich könnte es ja dann wenn ich auf meiner bank die dokumente zusammen habe dies wieder auflösen
darf eine firma einen unter druck setzten und muss ich auf der post zzt ein konto eröffnen?
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hallo vielleicht wisst ihr mehr?
kann mich eine Firma verpflichten dass ich ein konto (unter druck) auf meinem namen eröffne?
ich bin frisch in die Schweiz gezogen habe die kontonummer meines mannes bei der firma angegeben( da ich noch kein konto habe dazu fehlen mor noch einige Dokumente) und heute meinen ersten Arbeitstag gehabt
dass ich ein eigenes konto benötige ist mir klar jedoch bekomme ich meinen Arbeitsvertrag hoffentlich morgen kann deshalb erst am freitag die behördlichen wege machen
mein chef hatte gemeint ich soll auf der post finance das konto eröffnen !bis morgen!
ich könnte es ja dann wenn ich auf meiner bank die dokumente zusammen habe dies wieder auflösen
darf eine firma einen unter druck setzten und muss ich auf der post zzt ein konto eröffnen?
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Kommentare
Mo, 17/09/2018 - 20:18
Robert Schweng
Monique Schmidli-Rieder Steht den diesbezüglich irgendetwas im Vertrag? Ansonsten hat du freie bankwahl
Andreas Thanner Dem Arbeitgeber ist es egal auf welches Bankkonto er den Lohn ausbezahlt. Grundsätzlich ist der Lohn in bar auszuzahlen, vertraglich kann die Zahlform jedoch einzeln geregelt werden. Somit werden heute bei 99,9% der Arbeitnehmer der Lohn auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der Arbeitgeber hat nicht zu bestimmen auf wen das Konto lautet, respektive er hat überhaupt kein Recht den Mitarbeiter zu verpflichten ein Bankkonto zu eröffnen. Es steht jedem Mitarbeiter frei dessen Lohn auf ein Konto das auf eine andere Person lautet überweisen zu lassen.
Somit müssen Sie morgen kein Konto vorweisen und dem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung eine Bankverbindung angeben.
Robert Schweng Fragen sie Ihren Chef doch höflich aus welchem Grund oder auf welcher Rechtsgrundlage(OR,Betriebsreglement,o.ä.) er meint bestimmen zu können, wo sie ihr Konto eröffnen.
Auch wir lernen gerne dazu! ?