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Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin vor 30 Jahren nach Deutschland ausgewandert, meine Eltern haben sich zu dem Zeitpunkt scheiden lassen und mein Vater wollte keinen Kontakt mehr zu mir (warum ist eine lange Geschichte mit nicht immer netten Details, aber ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen) und ich nicht zu ihm. Mein Vater hat vor Jahren nochmals geheiratet und ist nach Italien ausgewandert. Das eigene Geschäft in der Schweiz wurde aufgegeben und auch die Immobilie verkauft.
In den Sommerferien habe ich von alten Freunden erfahren, dass mein Vater im November 2016 verstorbenen ist. Ich wusste es nicht und wurde auch nicht informiert. Die „alten“ Freunde meiner Eltern fanden das sehr komisch, da in Italien wohl auch ein Land und Immobilien Besitz vorhanden ist und da ich sein einziges Kind bin ev Anspruch auf einen Erbteil hätte.
Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen?
Lieben Dank!
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Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin vor 30 Jahren nach Deutschland ausgewandert, meine Eltern haben sich zu dem Zeitpunkt scheiden lassen und mein Vater wollte keinen Kontakt mehr zu mir (warum ist eine lange Geschichte mit nicht immer netten Details, aber ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen) und ich nicht zu ihm. Mein Vater hat vor Jahren nochmals geheiratet und ist nach Italien ausgewandert. Das eigene Geschäft in der Schweiz wurde aufgegeben und auch die Immobilie verkauft.
In den Sommerferien habe ich von alten Freunden erfahren, dass mein Vater im November 2016 verstorbenen ist. Ich wusste es nicht und wurde auch nicht informiert. Die „alten“ Freunde meiner Eltern fanden das sehr komisch, da in Italien wohl auch ein Land und Immobilien Besitz vorhanden ist und da ich sein einziges Kind bin ev Anspruch auf einen Erbteil hätte.
Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen?
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Kommentare
Do, 23/11/2017 - 16:14
René von Allmen
Erbrecht von Italien gülitg da er dort scheinbar dort gewohnt und auch verstorben ist. Ich würde mich an die Italienische Botschaft in Deutschland wenden.
Do, 23/11/2017 - 16:30
Ciara Gomez
Hallo Astrid. Es gibt auch sogennante "Erbermittler".
Wie seriös sowas ist, weiss ich leider nicht. ???
https://www.anwalt.org/erbenermittlung/
Do, 23/11/2017 - 16:42
René von Allmen
Hmm du müsstes wohl in deiner Heimatgemeinde für Beweiszwecke. deinen Heimantschein sowie den deines Vaters organisieren. Resp. einen Auszug aus dem Familienregister.
Do, 23/11/2017 - 16:47
Astrid Barnhofer-Loretz
Ich habe mit der Gemeinde telefoniert, die haben mir nur bestätigt, dass mein Vater in Italien verstorben ist. Für mehr wären sie nicht zuständig.
Do, 23/11/2017 - 16:48
René von Allmen
Du kannst von der Gemeinde einen Auszug aus dem Familienregister sowie die Sterbeurkunde verlangen als Tochter. Ist sicher mit Kosten verbunden Aber das Standesamt muss dir als Tochter diese Auskünfte geben.
Do, 23/11/2017 - 17:10
Fabian A. Gaglione
Ich habe ähnliches erlebt, und es ist leider so dass man nicht automatisch von offizieller Seite informiert wird. Weisst du ob du im Familienbuch in ITALIEN als leibliche Tochter eingetragen bist? Kannst du das herausfinden , dann hast du Anrecht auf Erbpflichtteil, je nach dem ob noch andere Kinder vorhanden sind gibt es die hälfte geteilt durch Anzahl Kinder , weil die Ehefrau dort gleich die Hälft bekommt , anteilig pro Anzahl Kinder. Du kannst auch versuchen beim Katasteramt in der zuständigen Provinz einen Eintrag zu finden , wenn du dies legitimieren kannst, deshalb brauchst du einen "Estratto di Famiglia ". Hast du Italienisches Bürgerecht? PS: Die Botschaft hat nichts mit Erbschaftsangegelnheiten zu tun. Ich weiss es mit Sicherheit , aus eigener Erfahrung kürzlich. Du musst dafür einen Notar oder Anwalt finden, in Italien. Es gilt eine 5jährige Frist nach dem Ableben ,um Ansprüche geltend zu machen, soweit ich mich korrekt erinnere. Eventuell wurde eine "Sucessione" gemacht, d.h. das Erbe wurde bereits abgewickelt, dann musst du es als Berechtigte anfechten beim Richter. Dazu brauchst du Belege dass du erberechtigt bist. Mach dich auf einiges gefasst, den Italien ist leider wirklich sehr korrupt in solchen Dingen und es wird schwer , sogar wenn du Ansprüche hast dies geltend zu machen, alles läuft sehr langsam und anders als in der Schweiz. VIEL GLÜCK
Do, 23/11/2017 - 20:11
Astrid Barnhofer-Loretz
Danke Fabian! Ich wollte eigentlich die Sache auf sich beruhen lassen, aber irgendwie ärgert es mich auch, so ganz übergangen zu werden zumal seine Frau mich ja kennt. Ich bin Schweizerin und habe mit Italien so gar nichts zu tun. Weiß halt nur, dass mein Vater mit seiner neuen Frau ein Haus im Piermont hat.
Do, 23/11/2017 - 20:32
Fabian A. Gaglione
Ja es ist ein Sch....ss gefühl ! Als ob wir Kinder 2er klasse sind oder was??....es ist total unmoralisch und gegen jedes Prinzip von Gerechtigkeit.Und, in deinem Fall als einziges Kind hast du ja 50% der Erbschaft als Pflichtanteil zu gut, das ist es doch Wert der Sache auf den Grund zu gehen. Finde einen Anwalt der Deutsch spricht und in Italien tätig ist, da muss noch etwas möglich sein .