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Hallo vielen dank für die Aufnahme. Ich würde gerne etwas für eine Freundin fragen.
Sie arbeitet in einer Bäckerei mit Cafe im Service. Durch die Einteilung der Arbeitszeit von die Chefin rutschte Sie nun in 40 Minus Stunden. Nun hat Ihr der Chef eine E--Mail gesendet, das Ihr nun 1 Woche vom Lohn abgezogen wird und ausserdem muss Sie nun auch noch 1 Woche unbezahlt Urlaub nehmen. Ist so in Ordnung und Gesetzlich erlaubt?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hilfe
LG
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Hallo vielen dank für die Aufnahme. Ich würde gerne etwas für eine Freundin fragen.
Sie arbeitet in einer Bäckerei mit Cafe im Service. Durch die Einteilung der Arbeitszeit von die Chefin rutschte Sie nun in 40 Minus Stunden. Nun hat Ihr der Chef eine E--Mail gesendet, das Ihr nun 1 Woche vom Lohn abgezogen wird und ausserdem muss Sie nun auch noch 1 Woche unbezahlt Urlaub nehmen. Ist so in Ordnung und Gesetzlich erlaubt?
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Kommentare
Do, 07/02/2019 - 12:13
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Nein. das ist so nicht erlaubt.
... sofern es wirklich ein Planungsfehler der Vorgesetzten war. Wenn die Planung aber nun aufgrund der Wünsche der Mitarbeiterin erfolgte - dann wäre es so eine Lösung...
Susan Keusch Der Chef ist eigentlich verantwortlich, das der AN immer genügend std hat. Dh. Er mus so einteilen damit man auf die std kommt sonst sind es nicht gerechtfertigte minus Std. Wen jetz aber der AN früher nachhause geht oder so. Dan mus er dies nacharbeiten.
Andreas Thanner Stichwort „Annahmeverzug“. Der Arbeitgeber hat FREIWILLIG auf die Arbeit der AN verzichtet. Folglich will er die Stunden bezahlen und dafür verlangt er keine Arbeitsleistung.
Martin Kaiser Hier noch die Bedingungen die in der Bäckereibranche zwingend eingehalten müssen:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...