Hallo und herzlichen Dank für die Aufnahme. Ich habe ein paar Fragen bezüglich Wohnen/Mieten:

1. Wie knapp darf man ausserterminlich kündigen? Ist das gesetzlich geregelt? Muss man sich einfach an der Zeit orientieren, die sich der Vermieter nehmen darf um sich für einen Nachmieter zu entscheiden? (30Tage im voraus max. melden?)

Nun ist die Situation so: Wir haben bereits Ende September termingerecht gekündigt auf den 1.2.17. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man es erwähnen muss in der Kündigung, dass man aussertermlinlich auszieht. Ich dachte eine normale Kündigung und das Präsentieren eines Nachmieters sei ausreichend. :-/

Nun wollen wir aber ab 1.Dez. die Wohnung abgeben. ich habe die zusätzliche ausserterminliche Kündigung nun hier bei mir versandbereit. Ich hoffe, da ja der Vetrag nun bis Ende Januar eigentlich regulär weiterläuft, dass ich da innerhalb der restlichen Mietzeit diese ausserterminliche Kündigung einfach normal nachreichen kann, eingeschrieben.

Nun dazu die 2. Frage: Der Vermieter hat den Mietzins nun für die Wohnung um 200Fr. angehoben ab 1.2.17. Wenn ich aber nun zusätzlich ausserterminlich kündige, dann müsste der Nachmieter meinen Vetrag so übernehmen dürfen wie er ist, richtig? Das heisst, wenn ich die ausserterminliche Kündigung nun abschicke und einen Nachmieter suche, dann könnte dieser die Wohnung, sofern er sie dann ausserterminlich übernimmt, für den selben Mietpreis übernehmen, den wir bezahlt haben?

Ich hoffe irgendjemand versteht, was ich da jetzt zusamengebrösmelt habe und kann mir weiterhelfen 😊

Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für eure Antworten!

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Kommentare

Rosa Schneider

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Ja wenn du ausserterminlich kündigst, musst du einen Nachmieter stellen, der zahlungsfähig ist und die gleichen Meitzinse wie du zahlen kann.

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Céline Ade

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Ja, das ist mir schon bewusst, aber im Zusammenhang mit meinen "besonderen Umständen" bin ich einfach etwas unsicher... Weil die Wohnung nun von der Verwaltung bereits ausgeschrieben ist auf den 1.2.17...

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Rosa Schneider

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