Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
hallo und danke für die schnelle Aufnahme!
eine prozessuale Frage, Arbeitsrecht. ( bin Laie)
ein Arbeitnehmer von mir hat Mitte Februar letzten Jahres fristlos gekündigt ( mMn völlig ungerechtfertigt und auch nachweisbar).
Danach hat er Schadenersatz, ausstehenden Lohn und ein Arbeitszeugnis bei der Schlichtungsstelle eingeklagt, mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung.
Von den geforderten 13'000 CHF hat der Schlichter noch 3400 stehen lassen und ist auf absolut keines meiner Argumente eingegangen. (Ich habe meinerseits leider die 30-tägige Frist verpasst, ihm die durch seine fristlose Kündigung entstandenen Mehrkosten einzuklagen und kann diese nur mit seinen Forderungen verrechnen.)
Ich habe dann die Einwilligung zum Kompromiss zurückgezogen und er die Klagebewilligung erhalten. Diese hat eine dreimonatige Frist. Nach fast 6 Monaten bekomme ich nun ein erneutes Schreiben von einer anderen Kanzlei. Auf meine Frage hin, ob das ganze nicht sowieso schon gegessen sei, hat mir der Antwalt gesagt, dass es keine res iudicata sei, es sei kein Rechtsverlust entstanden und er wieder ein Schlichtungsgesuch stellen könne, wenn wir uns nicht finden.
meine Frage:
Kann es wirklick sein, dass das ganze wieder von Vorne anfängt? Ab wann habe ich dann Rechtssicherheit und vor allem Ruhe?
vielen Dank
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
hallo und danke für die schnelle Aufnahme!
eine prozessuale Frage, Arbeitsrecht. ( bin Laie)
ein Arbeitnehmer von mir hat Mitte Februar letzten Jahres fristlos gekündigt ( mMn völlig ungerechtfertigt und auch nachweisbar).
Danach hat er Schadenersatz, ausstehenden Lohn und ein Arbeitszeugnis bei der Schlichtungsstelle eingeklagt, mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung.
Von den geforderten 13'000 CHF hat der Schlichter noch 3400 stehen lassen und ist auf absolut keines meiner Argumente eingegangen. (Ich habe meinerseits leider die 30-tägige Frist verpasst, ihm die durch seine fristlose Kündigung entstandenen Mehrkosten einzuklagen und kann diese nur mit seinen Forderungen verrechnen.)
Ich habe dann die Einwilligung zum Kompromiss zurückgezogen und er die Klagebewilligung erhalten. Diese hat eine dreimonatige Frist. Nach fast 6 Monaten bekomme ich nun ein erneutes Schreiben von einer anderen Kanzlei. Auf meine Frage hin, ob das ganze nicht sowieso schon gegessen sei, hat mir der Antwalt gesagt, dass es keine res iudicata sei, es sei kein Rechtsverlust entstanden und er wieder ein Schlichtungsgesuch stellen könne, wenn wir uns nicht finden.
meine Frage:
Kann es wirklick sein, dass das ganze wieder von Vorne anfängt? Ab wann habe ich dann Rechtssicherheit und vor allem Ruhe?
vielen Dank
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:56
Stefan Kopp
Grundsätzlich ja, durch seine "verlorene Frist " muss er die ganze Prozedere nochmalsdurchlaufen. Gerne kann ich bei bedarf mehr Auskunft erteilen - dies jedoch per pn.