Hallo und Danke für die Aufnahme. Also, ich hab da ein Problem. Meine Lebensabschnittsbevollmächtigte und ich haben eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag ist auf 2 Jahre abgeschlossen als Einfamilienhaus. Es ist aber eine Wohnung, erstmals Kündbar auf 30.09.2020 und ist untergliedert in Mietzins Netto CHF 1350,- und Nebenkosten CHF 200. Gesamtmietzins also CHF 1.550,- Die NK wiederum sind untergliedert in CHF 130,- für Heizung und Warmwasser, CHF 50,- für die Entkalkung des Warmwasserboilers und CHF 20,- für Abwasser. Geiheizt wird via Wärmepumpenanlage und Warmwasser kommt via Boiler. Beides läuft auf Strom. Ueber der Wohnung befinden sich 5 Garagen, welche zum Haus gehören, jedoch vom Vermieter separat vermietet werden. Vor der Unterschrift wurde uns gesagt, wir würden nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Soweit so gut. Einzug am 21.06.2018.
Die erste Stromrechenung für die Zeit vom 21.6.18 bis 30.10.18 betrug CHF 657,15,- . Geteilt durch 4 macht das 164,29 pro Monat. im Sommer bzw. Herbst. Der Winter sollte noch kommen. Durch einen Anruf bei den Stromwerken stellte sich heraus, dass SäMTLICHER Strom, auch der für die anderweitig vermieteten Garagen über dem Haus, auf unseren Zähler läuft. Wir versuchten mehrfach das Problem mit dem Vermieter zu klären. Auch per Email. Jedoch keine Reaktion. Desweiteren fiel ab einem gewissen Zeitpunkt die Heizung immer wieder aus. Bis der Vermieter reagierte bzw. eine Firma kam, welche die Heizung wieder zum laufen brachte, mussten wir tagelang unsere Elektroheizkörper benutzen. Jedesmal. Bis heute fiel die Heizung insgesamt 6 mal aus. Im November waren wir dann eine Woche abwesend. Alle Geräte waren aus. Kein Stromverbrauch in der Wohnung ausser Kühlschrank. Im Dezember waren wir 3 Wochen abwesend. Alles aus. Wiederum kein Stromverbrauch in der Wohnung, ausser Kühlschrank. Auch den Warmwasseboiler hatten wir jedesmal ausgeschaltet. Als die Heizung während unserer Dezember-Abwesenheit am 18.12.18 wieder ausfiel (Wir hatten jemanden beauftragt in dieser Zeit nach dem Rechten zu sehen), schrieben wir eine Email an den Vermieter, er möge sich bitte mit unserer Freundin Frau K. in Verbindung setzen, welche er von der Besichtigung der Wohnung her schon kannte und auch Ihre Nummer hat (nachweislich), da wir nicht in der Schweiz seien und Frau K. einen Schlüssel hat. Keine Reaktion seinerseits. Kein Anruf bei Frau K. Stattdessen beauftragte er wieder nur eine Heizungsfirma, sich mit UNS in Verbindung zu setzen zwecks Reparatur der Heizung, obwohl er genau wusste, dass wir im Ausland sind. Klar, dass uns telefonisch niemand erreicht wenn wir unsere schweizer SIM-Karten nicht im Handy haben. Am 28.12.18 kehrten wir in die eiskalte Wohnung zurück. Pflanzen waren erfroren, andere Schäden stellten sich später heraus. mussten erstmal mit Elektroheizkörpern komplett neu aufwärmen. Dies mussten wir auch schon, als wir nach der einwöchigen Abwesenheit im November 2018, wie oben erwähnt, zurück kamen und zu allem Ueberfluss feststellen mussten, dass einer unserer Wellensittiche erfroren auf dem Boden lag.
Des weiteren mussten wir im Bezug auf die Wohnung folgende Entdeckung machen: Als im Herbst die Heizperiode begann, fing es in einem unserer Zimmer an übel und modrig zu riechen. Man geht diesem Geruch natürlich auf den Grund. Es stellte sich heraus, dass hinter der Holzwand im Zimmer, welche eine tür hat, hinter der sich nach Aussage des Vermieters bei der Wohnungsbesichtigung, noch "ein kleiner Abstellraum" befindet, welchen er uns allerdings nicht zeigte, nichts weiter ist als die pure Natur und eine Felswand. Ab da wussten wir auch, warum wir ständig Ungeziefer im Haus haben und dieser Raum und das dazugehörige Bad nicht warm zu bekommen sind.
All diese Mängel teilten wir dem Vermieter nun am 03.01.2019 schriftlich per Einschreiben mit und setzten Ihm für die unterschiedlichen Mängel verschiedene Fristen zur Behebung.
Für die Heizung : 1. Frist bis zum 08.01.19. Keine Reaktion seinerseits
2. Frist in einem erneuten Schreiben bis zum 14.01.19. (Brief wurde von Ihm nicht abgeholt
Alle anderen Mängel: 1. Frist bis zum 14.01.19, wobei wir Ihm sagten er solle uns einen Vorschlag unterbreiten wie er die Stromsache Regeln will und darüber hinaus soll er uns einen Vorschlag für eine Mietzinsreduktion unterbreiten.
Die Heizung ist bis heute noch kalt und es tut sich dahingehend nichts.
Am 16.1.19 erreichte uns ein Brief von Ihm mit einer Stellungnahme zu unserern Aufforderungen. Er versuchte darin die Schuld auf uns abzuwälzen was die Heizung und das Zimmer mit der Holz- bzw. Naturwand betrifft.
Zum Thema Strom meinte er, das mit dem Strom für die Garagen tut ihm leid. Er würde sich darum kümmern, dass hierfür ein extra Stromzähler installiert würde und bot uns hierfür eine Entschädigung in Höhe von CHF 100,- an. Desweiteren bot er an, die Nebenkosten in Höhe von CHF 130,- zu reduzieren und rückwirkend bis Juli 18 zu erstatten.
In unseren Augen ist dies aber keine Reduzierung des Mietzinses, da es sich hierbei lediglich um zu unrecht bezahlte Nebenkosten handelt und der Mangel Heizung bis heute noch immer nicht behoben ist und mit dem Mangel Strom nichts zu tun hat. Wir heizen nach wie vor seit fast einem Monat mit Elektroheizkörpern.
Zum besseren Verständnis sei vielleicht noch zu erwähnen, dass, jeder Heizungsmonteuer der je diese Wärmepumpe wieder instand setzte, uns sagte, dass das Problem das Alter des Generators (ca. 30 Jahre) sei und es auf Dauer nicht ausreiche, immer nur den Resetknopf zu drücken. Die Heizung würde immer wieder ausfallen wenn Sie nicht komplett ersetz wird durch eine zeitgemässe Wärmepumpe. Auch wurde uns durch Monteure gesagt, dass ein solch alter und defekter Generator, sehr viel Strom frisst. Auch dies haben wir dem Vermieter seit dem ersten Heizungsausfall mehrfach schriftlich mitgeteilt.
Das gleiche Problem betrifft den Warmwasserboiler, für welchen wir CHF 50,- pro Monat NK für die Entkalkung bezahlen. Auch hier war am 17.01.19 ein Fachmann vor Ort. Dieser ging unverrichteter Dinge wieder. Seine Aussage war "an diesem Boiler kann ich nichts mehr machen, da ich für einen über 30-jährigen Boiler keine Ersatzteile mehr bekomme und eine Entkalkung sowieso keinen Sinn mehr macht. Hier muss ein neuer Boiler her". Natürlich haben wir demnach die CHF 50,- monatlich auch für umsonst bezahlt und wollen unser Geld auch hier zurück.
Abschliessend sei noch gesagt, dass wir uns die Mühe gemacht haben, im Verlauf der Mietzeit des öfteren die Zählerstände abzufotografieren und somit einen gesamten Stromverbrauch seit unserem Einzu am 21.06.18 bis 20.01.19 von 9.388 KW errechnen konnten. Dies entsprich CHF 2.260,13.- . Dies, obwohl wir im November und Dezember insgesamt 4 Wochen abwesend waren und in der Wohnung ALLES aus war bis auf den Kühlschrank.
Jetzt unsere Fragen:

Seht Ihr Gründe für eine Kündigung des Mietvertrages unsererseits?
Liegt hier eine Betrugs- bzw. Vermögensdelikt vor?
Ist eine Nebenkostenreduktion gleich eine Mietzinsreduktion?
Können wir die hohen Stromkosten zivilrechtlich einklagen oder wie bekommen wir unser Geld wieder?
Können wir die Nebenkostenreduktion annehmen oder machen wir damit einen Fehler im Bezug auf ein Schlichtungsverfahren und einer Mietzinsreduktion?
Können wir, im Falle der Annahme der Nebenkostenreduktion die angebotene Gesamtsumme von 8 Monaten (incl. Februarmiete) X CHF 130,- + CHF 100,- einmalige Enschädigung = CHF 1.140,- von der Februarmiete abziehen und den Restbetrag von CHF 410,- gemäss Obligationsrecht auf ein Sperrkonto der Schlichtungsbehörde einzahlen?
Wir bedanken uns für`s lesen und hoffen auf viele Antworten.
Liebe Grüsse
Daniel Sengewald

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Nicht über den ganzen Fall - aber die Stromkosten sind absolut nicht hoch - im Gegenteil - wir müssen weniger über Strom machen, und zahlen einiges mehr.
Garagen brauchen kaum Strom - wir zahlen für ein ganzes Jahr für elektrische Tore, Licht und auch mal was aufladen CHF 25.-- wenn es sehr viel ist.

Das Angebot seinerseits finde ich sehr grosszügig.

Dass er nichts tut, kann man ja auch nicht sagen, wenn die Heizung nicht ging, hat er eine Firma beauftragt.

Das mit dem Raum - da seid ihr selber schuld, ausser der Vermieter hat euch verboten da rein zu schauen - aber dann hätte man das Haus auch nicht mieten dürfen...

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