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Hallo und besten Dank für die Aufnahme.
Ich habe betreffend Arbeitsrecht eine Frage: Muss ich in der Kündigungsfrist noch Pikettdienst machen? Ich habe etwas bedenken, dass wenn ein Fall eintrifft der nicht durch mich behoben werden kann oder den ich vergeige (unwissentlich), dass mir das dann als böswillig oder so ausgelegt wird.
Vielen Dank für die qualifizierten Antworten und Ratschläge.
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Ich habe betreffend Arbeitsrecht eine Frage: Muss ich in der Kündigungsfrist noch Pikettdienst machen? Ich habe etwas bedenken, dass wenn ein Fall eintrifft der nicht durch mich behoben werden kann oder den ich vergeige (unwissentlich), dass mir das dann als böswillig oder so ausgelegt wird.
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Kommentare
Di, 22/01/2019 - 12:41
Robert Schweng
Andreas Thanner Ja. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen auch während der Kündigungsfrist die volle Leistung erbringen. Der AG kann auch nicht einfach weniger Lohn bezahlen, nur weil er gekündigt hat, oder der AN kündigte. Genau so muss der AN auch weiterhin seine volle Arbeitsleistung mit hoher Qualität bringen.
Die Kündigungsfrist löst nur wenige Sonderregelungen aus. Beispielsweise steht dem Arbeitnehmer für die Stellensuche Freizeit zu, welche der AG nicht verbieten kann.