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Hallo!
Nun habe ich auch mal eine Frage. Wir wohnen seit Oktober 2014 in einem recht alten Mietshaus (Baujahr 1945), über uns wohnen 2 Parteien- das Haus ist recht ringhörig. Letztes Jahr im April hatten wir Stress mit der einen Familie, die uns das Reden zu späten Abendstunden verbieten wollte (überspitzt gesagt)- bevor sie sich beim Vermieter beschwert haben, sind wir in die Offensive gegangen und haben das Gespräch mit dem Vermieter gesucht. Er (=älterer Schweizer Herr) sagte uns zu, dass wir in dem Haus leben, lachen, tanzen dürfen, wir sollten aber uns an die Nachtruhe ab 22 Uhr halten- aber natürlich dürften wir in Zimmerlautstärke reden und TV gucken zu jeder Tages- und Nachtzeit. Jetzt hat die andere Mieterin ein Problem mit unserer Lautstärke. Sie war der Auffassung, dass die Nachtruhe ab 20 Uhr gilt und stand im Herbst mehrmals (im Pyjama bekleidet) vor unserer Tür und beschwerte sich. Anfangs waren wir noch höflich und entschuldigten uns und stellten den TV noch leiser, als er ohnehin schon war- aber sie klingelte trotzdem. Daraufhin kauften wir uns teure Kopfhörer, die wir bei lauteren Filmen schon vor der offiziellen Nachtruhe aufsetzten. Im November dann klingelte sie um 20:15 Uhr bei uns Sturm als wir TV schauten und schlug gegen unsere Wohnungstür- auf diese Konfrontation hatte ich dann auch keinen Bock mehr und habe darauf nicht reagiert. Sie rannte dann zum Vermieter und wir bekamen per Einschreibebrief mitgeteilt, dass wir uns an die Nachtruhe halten sollen und da es nun die 2. Mietpartei sei, die sich über uns beschwere, müsse ja an den Reklamationen was dran sein und wir sollten mal über Kopfhörer o.ä. nachdenken, ansonsten sehe er sich gezwungen, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Anbei war eine erneute Hausordnung, mit unterstrichener Passage "Nachtruhe ab 22 Uhr". Ausserdem würde er unsere fehlende Kompromissbereitschaft auch nicht länger dulden. Zum Thema Kompromiss: wir haben beim Einzug extra unser Wohnzimmer ins angrenzende Esszimmer verlagert, da ihr Schlafzimmer direkt über unserem Wohnzimmer war und wir sie nicht unnötig stören wollten. Ich schrieb ihm zurück mit einem Foto von unseren Kopfhörern und einem langen Text dazu und mit der Bitte, alles in einem persönlichen Gespräch mit ihm zu besprechen. Darauf wollte er sich zunächst nicht einlassen. Im Januar beschwerte sich Madame wieder bei ihm, da wir um 17 Uhr für ca 10 Minuten die Musik etwas lauter hatten und der Vermieter war dann plötzlich doch bereit zu einem Gespräch- allerdings hat er 3 Termine platzen lassen. Ich schrieb ihm daraufhin, dass die werte Dame anscheinend nicht weiß, dass erst ab 22 Uhr die Nachtruhe beginne und sich deswegen schon ab 20 Uhr gestört fühle und dass wenn sie absolute Ruhe haben wolle, sie ins Kloster gehen solle. Dann war erstmal Ruhe. Nun hatte sie sich offensichtlich wieder beschwert, denn der Vermieter bittet erneut zum Gespräch- diesmal am nächsten Montag. In dem Telefonat sagte er nicht, worüber sie sich beschwert hätte, nur, dass er eine langjährige Mieterin (wohl 8 Jahre) nicht verlieren möchte und dass das Lautstärkenempfinden offensichtlich verschieden sei und dass er dem ganzen nun Einhalt gebieten möchte.
Kann er uns irgend etwas? Wäre es frech von uns, ihm zu sagen, dass er vielleicht mal seine Häuser modernisieren solle, da das Parkett ohne Dämmung verlegt worden ist?
Ich bitte um fachliche Beratung und bitte keine Tipps, dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.
Merci vielmal....
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Hallo!
Nun habe ich auch mal eine Frage. Wir wohnen seit Oktober 2014 in einem recht alten Mietshaus (Baujahr 1945), über uns wohnen 2 Parteien- das Haus ist recht ringhörig. Letztes Jahr im April hatten wir Stress mit der einen Familie, die uns das Reden zu späten Abendstunden verbieten wollte (überspitzt gesagt)- bevor sie sich beim Vermieter beschwert haben, sind wir in die Offensive gegangen und haben das Gespräch mit dem Vermieter gesucht. Er (=älterer Schweizer Herr) sagte uns zu, dass wir in dem Haus leben, lachen, tanzen dürfen, wir sollten aber uns an die Nachtruhe ab 22 Uhr halten- aber natürlich dürften wir in Zimmerlautstärke reden und TV gucken zu jeder Tages- und Nachtzeit. Jetzt hat die andere Mieterin ein Problem mit unserer Lautstärke. Sie war der Auffassung, dass die Nachtruhe ab 20 Uhr gilt und stand im Herbst mehrmals (im Pyjama bekleidet) vor unserer Tür und beschwerte sich. Anfangs waren wir noch höflich und entschuldigten uns und stellten den TV noch leiser, als er ohnehin schon war- aber sie klingelte trotzdem. Daraufhin kauften wir uns teure Kopfhörer, die wir bei lauteren Filmen schon vor der offiziellen Nachtruhe aufsetzten. Im November dann klingelte sie um 20:15 Uhr bei uns Sturm als wir TV schauten und schlug gegen unsere Wohnungstür- auf diese Konfrontation hatte ich dann auch keinen Bock mehr und habe darauf nicht reagiert. Sie rannte dann zum Vermieter und wir bekamen per Einschreibebrief mitgeteilt, dass wir uns an die Nachtruhe halten sollen und da es nun die 2. Mietpartei sei, die sich über uns beschwere, müsse ja an den Reklamationen was dran sein und wir sollten mal über Kopfhörer o.ä. nachdenken, ansonsten sehe er sich gezwungen, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Anbei war eine erneute Hausordnung, mit unterstrichener Passage "Nachtruhe ab 22 Uhr". Ausserdem würde er unsere fehlende Kompromissbereitschaft auch nicht länger dulden. Zum Thema Kompromiss: wir haben beim Einzug extra unser Wohnzimmer ins angrenzende Esszimmer verlagert, da ihr Schlafzimmer direkt über unserem Wohnzimmer war und wir sie nicht unnötig stören wollten. Ich schrieb ihm zurück mit einem Foto von unseren Kopfhörern und einem langen Text dazu und mit der Bitte, alles in einem persönlichen Gespräch mit ihm zu besprechen. Darauf wollte er sich zunächst nicht einlassen. Im Januar beschwerte sich Madame wieder bei ihm, da wir um 17 Uhr für ca 10 Minuten die Musik etwas lauter hatten und der Vermieter war dann plötzlich doch bereit zu einem Gespräch- allerdings hat er 3 Termine platzen lassen. Ich schrieb ihm daraufhin, dass die werte Dame anscheinend nicht weiß, dass erst ab 22 Uhr die Nachtruhe beginne und sich deswegen schon ab 20 Uhr gestört fühle und dass wenn sie absolute Ruhe haben wolle, sie ins Kloster gehen solle. Dann war erstmal Ruhe. Nun hatte sie sich offensichtlich wieder beschwert, denn der Vermieter bittet erneut zum Gespräch- diesmal am nächsten Montag. In dem Telefonat sagte er nicht, worüber sie sich beschwert hätte, nur, dass er eine langjährige Mieterin (wohl 8 Jahre) nicht verlieren möchte und dass das Lautstärkenempfinden offensichtlich verschieden sei und dass er dem ganzen nun Einhalt gebieten möchte.
Kann er uns irgend etwas? Wäre es frech von uns, ihm zu sagen, dass er vielleicht mal seine Häuser modernisieren solle, da das Parkett ohne Dämmung verlegt worden ist?
Ich bitte um fachliche Beratung und bitte keine Tipps, dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Carolin Metzler
Fachlich ist es ganz einfach:
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Carolin Metzler
Art. 257f1 Der Mieter muss die Sache sorgfältig gebrauchen.2 Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.3 Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters seine Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme weiter, so dass dem Vermie- ter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist so kann der Vermieter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.4 Der Vermieter von Wohn- oder Geschäftsräumen kann jedoch frist- los kündigen, wenn der Mieter vorsätzlich der Sache schweren Scha- den zufügt.
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Agnieszka Kretschmann
Ja...ich und Paragraphen. Muss er uns nicht nachweisen, dass wir zu laut sind? Sind wir ja nun wirklich nicht, sondern normal laut. Letztens haben wir von vornherein die Kopfhörer aufgesetzt, als wir alle Teile vom Hobbit geguckt, um niemanden zu stören. Jetzt gerade gucke ich einen ruhigen Film und höre die Uhr an der Wand ticken und Madame stampft wütend durch die Wohnung, weil sie sich anscheinend trotzdem gestört fühlt. Was halt komisch ist, dass sie erst nach 1 Jahr plötzlich ein Problem mit uns hat.
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Carolin Metzler
Art. 266cBei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Sandra Marty
Ich würdi vorschla... i eure Wohnig die Sitzig abzuhalte... Und zeige.. i wellere Luutstärki ihr TV luege tüend.. resp. Rede... Es isch aber au wichtig dass mer au d Sicht vo de Nachbarin wahrnimmt.
Was für baulichi Massnahme helfe würdet.. müessti de Vermieter abkläre...
wemer i somene alte Huus wohnt.. weiss mer das es ringhörig isch... Deshalb mal überlegge öb die Wohnig würklich eurne Bedürfniss entspricht....