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Hallo Mitglieder
Hab da mal ne Frage. Hab als Selbständiger ,,Reinigungsfirma“ für einen Kunden regelmässig sein Haus und seine Firma gereinigt und das 5Jahre lang. Aus irgendwelchen Mysteriösen Gründen, hat er mir kürzlich am Abend per SmS geschrieben, ich solle nicht putzen gehen.
Folgenden Grund nannte er am Telefon:
Ich hätte die rote Linie überschritten mit der vorausgeschickten Rechnung. Ich solle Kunden suchen, welche ne bessere Zahlungsmoral haben! Naja sehe ich nicht unbedingt als Grund oder Fehler meinerseits, aber ja, er hat es so entschieden.
Zu meiner Frage jetzt:
Er hat mich fristlos gekündigt, durfte nicht mal den Monat fertigmachen. Er zahlt auch nicht den ganzen Monat. Darf er das, oder wie ist das geregelt?
Ich habe leider nichts schriftliches mit Ihm.
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Hallo Mitglieder
Hab da mal ne Frage. Hab als Selbständiger ,,Reinigungsfirma“ für einen Kunden regelmässig sein Haus und seine Firma gereinigt und das 5Jahre lang. Aus irgendwelchen Mysteriösen Gründen, hat er mir kürzlich am Abend per SmS geschrieben, ich solle nicht putzen gehen.
Folgenden Grund nannte er am Telefon:
Ich hätte die rote Linie überschritten mit der vorausgeschickten Rechnung. Ich solle Kunden suchen, welche ne bessere Zahlungsmoral haben! Naja sehe ich nicht unbedingt als Grund oder Fehler meinerseits, aber ja, er hat es so entschieden.
Zu meiner Frage jetzt:
Er hat mich fristlos gekündigt, durfte nicht mal den Monat fertigmachen. Er zahlt auch nicht den ganzen Monat. Darf er das, oder wie ist das geregelt?
Ich habe leider nichts schriftliches mit Ihm.
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Kommentare
Mi, 20/03/2019 - 09:18
Robert Schweng
Eveline Gutmann Wenn du keinen Vergrag mit den Kunden hast, kannst du auch nichts verrechnen, ausser der geleisteten Arbeit.
Mirjam Locher-Heuberger Mündlich abgeschlossene Verträge haben ebenfalls Gültigkeit. Hier würde ich dies in Betracht ziehen.
https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/arbeitslosenkasse/...
Birgit Rechsteiner 1. Frage - hast du AGBs (wenn nein - sofort machen - nicht selber, sondern das Geld in die Hand nehmen und RICHTIGE AGBs erstellen lassen)
2. Der Abgang des Kunden von heute auf morgen - das ist Unternehmerrisiko - du kannst das abmildern - aber nur per Vertrag oder AGBs.
3. Hast du dem Kunden vor angekündigt, dass die Rechnung früher kommt? Hattest du Kontakt wegen der Zahlungsfristen? Wenn nein - ein SCHWERER Fehler im Dienstleistungsbusiness. Sowas darfst du nie nie nie mehr machen
4. Auch das Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen ist Unternehmerrisiko - wenn du das abschwächen willst, machst du eben wöchentlich eine Rechnung - gibt aber auch massiv mehr Arbeit - ob das der Kunde estimiert weiss ich auch nicht.
5. Klumpenrisiko - ist dir das ein Begriff? Wenn nicht - dann hast du unbedingt noch ein paar Lektionen in Unternehmer sein nötig... das ist die Schwierigkeit am Chef sein - wie verteile ich meine Dienstleistung so, dass wenn ein Kunde (der Hauptkunde) abspringt oder nicht bezahlen kann... deshalb ist es schwierig, ein Chef zu sein... 😊