Hallo mitenand..han churz en frog.. mir sind inere mietwohnig und de eigetümer vom block het gwächslet.. mer hend aber kei neue vertrag becho..sie send jetzt usedra am striche.. Han ich en möglechkeit no z kündige ufe september oder muessi warte bis im märz..denke ebe sie wend sicher mit de mieti ufe

Danke im vorus

Robert Schweng

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Nein. Wenn Kündigingsfrist 3 Monate ist, dann ist es zu spät für September. Aber eine Mieterhöhung würde auch nicht vorher greifen...

Werner M. Rohr Eine Mietzinsänderung muss rechtzeitig auf amtlich genehmigtem Formular angekündigt werden, damit Mieter, die damit nicht einverstanden sind, Zeit haben, den Mietvertrag ordentlich zu kündigen oder die Schlichtungsstelle einzuschalten. Bei Änderungskündigungen entspricht dies dem Termin einer ordentlichen Kündigung.

Andreas Georg Zusammen mit dem Kauf der Liegenschaft hat der neue Eigentümer auch alle Mietverträge übernommen. Diese Verträge laufen unverändert weiter. Es gelten die üblichen Fristen. Eine Mietzinserhöhung auf September hätte er bereits mitteilen müssen. Dass er die Fassaden renoviert ist übrigens auch ein gutes Zeichen. Offenbar will er das Haus nicht verlottern lassen.

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