Hallo Miteinander

Seit 6 Jahren betreiben Nachbarn Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Beleidigung ... haben NIE eine Anzeige bei der Polizei gemacht, melden aber meine angeblichen Vergehen und die meiner Hunde bei der Gemeinde.
Das Vet. Amt hat von Anfang an sich nicht in die Situation hinein ziehen lassen und es als Zwischenmenschliche Probleme abgetan. Da die Herrschaften keinen Erfolg mit ihrem Mobbing hatten ging das miese Spiel weiter.
Folge ?
Meine Hunde wurden vom Vet. Amt überprüft, wir haben die Prüfungen mit Bravour bestanden, die Hunde sind friedfertig und ich kann sie kompetent führen.
Die letzte Mobbing Attacke war im Februar 18 und nun bekam ich von der Gemeinde eine Busse von Fr. 200.- auferlegt.
Begründung ? Weil in 6 Jahren 130 ( Verleumdungen ) eingegangen sind, ohne einen Beweis.
Ich hatte und habe über die SKG einen Anwalt, der meint, wenn ich mich gegen das Verhalten der Nachbarn wehre, die also bei der Polizei anzeige, sei das wenig Zielführend.
MIR geht das Mobbing an die Gesundheit.
6 Jahre hab ich mich nicht provozieren lassen, habe nur auf Aufforderung zur Stellungnahme reagiert.
Nun ist bei mir aber mit der Erhebung der Busse ( 8 Monate nach der letzten Mobbingattacke ) das Mass des erduldbaren erreicht.
Ich will und werde Anzeige erstatten.
Ist das wirklich so ein falsches Bedürfnis ????

Danke für hilfreiche Antworten !

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Kommentare

root

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Werner M. Rohr Sally Barclay Wenn es dir wirklich ein Bedürfnis ist, eine Anzeige wegen Mobbing einzureichen, dann solltest du es tun.

Ciara Gomez Sally Barclay die Frage klingt ehlich gesagt eher nach Rechtsberatung als nach Rechtsforum Schweiz!
Hast Du deine Frage dort auch gestellt? ???

Armin Moser Do häts doch gad ersht än Biitrag über da gha:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/91044205...

Martin Kaiser Verleumdungen ist eine strafbare Handlung gemäss Art. 174 StGB. Strafbehörden in diesen Fällen sind die Staatsanwaltschaften / Gerichte. Wo nimmt eine Gemeinde (Gemeinderat) das Recht her, eine Busse wegen Verleumdung zu verhängen?

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