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Hallo miteinander
Meine Freundin ist seit Jahren geschieden. Nun von der Sozialhilfe abhängig. Ist ihr Ex Ehemann wirklich auch nach Jahren unterhaltspflichtig ?
Sie behauptet ja.
Ich sage nein. Man kann ja nicht ewig für den Expartner zuständig sein, sonst braucht man ja keine Scheidung !?
Die Tochter verdient genug, lebt im Konkubinat, hat also genug zum leben. Sie könnte zur Kasse gebeten werden. Auf- und absteigende Linie kann zur Kasse gebeten werden. Richtig ?
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Hallo miteinander
Meine Freundin ist seit Jahren geschieden. Nun von der Sozialhilfe abhängig. Ist ihr Ex Ehemann wirklich auch nach Jahren unterhaltspflichtig ?
Sie behauptet ja.
Ich sage nein. Man kann ja nicht ewig für den Expartner zuständig sein, sonst braucht man ja keine Scheidung !?
Die Tochter verdient genug, lebt im Konkubinat, hat also genug zum leben. Sie könnte zur Kasse gebeten werden. Auf- und absteigende Linie kann zur Kasse gebeten werden. Richtig ?
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Kommentare
Mi, 26/12/2018 - 17:13
Robert Schweng
Rahel Schönmann das kommt ganz auch das Scheidungsurteil an ob der Ex-Mann unterhaltspflichtig ist oder nicht. Die Grenze ab wann ein Kind für die Eltern zahlen muss ist übrigens relativ hoch (müsstest mal googlen wie hoch genau, aber "genug zum leben" reicht nicht um für die Eltern Unterstützung zahlen zu müssen.
Didier Mbiyavanga Wie lange war die verheiraten ?
Robert Schweng Didier Mbiyavanga der Fragestellung nach. Zu lange...
Mirjam Locher-Heuberger Man muss hier unterscheiden zwischen nachehelicher Unterhaltszahlungen - diese haben mit dem Sozialamt nichts zu tun und sind so lange geschuldet wie im Scheidungsurteil vorgesehen - und der Unterstützungspflicht für Verwandte von Personen, die sozialhilfeabhängig sind. Letztere gibt es nur bei sehr nahen Verwandten (Eltern/Kinder) und nur bei sehr günstigen finanziellen Verhältnissen.
Mirjam Locher-Heuberger Ach ja und: Der Lebenspartner wird nach 2 Jahren Konkubinat unterstützungspflichtig. Bereits vor diesen 2 Jahren werden bei Konkubinat die verminderten Lebenshaltungskosten (geteilte Miete etc) bei der Berechnung der Sozialleistungen mitberücksichtigt.