Hallo miteinander
Ich hoffe die Frage ist zu beantworten:

Ausschaffung von S in die CH
Eine mir nahestende Person mit minderjährigem Kind (beide CH) wird heute von Schweden in die Schweiz ausgeschafft, resp. "eingeliefert"
Dies passierte, da sich erwähnte Person in den letzten 2 Jahren weder um eine Arbeit noch folglich um eine Aufenthaltserlaubnis gekümmert hat. Hauptsächlich aber darum, da sie sehr schwer krank wurde (Ergebnis ungewiss) und die vergangenen, resp.folgenden ärztlichen Behandlungen sehr teuer sind und die schwedische Regierung nicht mehr für die Kosten aufkommen wird.
Wird sie ohne weiteres aus dem Flughafen laufen können und muss/darf sich selber um Unterkunft etc. kümmern? Oder wird sie am Flughafen von der Behörde und KESB "empfangen" und die kümmern sich ums weitere Vorgehen? Weil ja ein minderjähriges, schulpflichtiges Kind involviert ist.
Oder gilt hier gar nicht das CH-Gesetz?
Wäre froh um fundierte Antworten. Merci.

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Kommentare

Robert Schweng

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Christina Garcia Wenn sie freiwillig geflogen ist,dann fliegt sie wie ein normaler Passagier.Ansonsten werden sie meist der Polizei übergeben.Ist denn die Person CH Bürger oder hat sie eine Aufenthaltsbewilligung für die CH oder ist sie illegal anwesend und CH ist das Erstland?

Ariane Rietsch Freiwillig wird sie nicht geflogen sein. Wurde heute Nacht von der schwedischen Behörde abgeholt und dann zum Flughafen gefahren. Sie ist seit Geburt CH.

Christina Garcia Ok.Dann wird sie der CH Polizei übergeben.Sofern sie aber keine offenen Strafen in der CH hat,darf sie sich danach frei bewegen.

Ariane Rietsch Ich muss dazu noch erwähnen, dass sie in den letzten 10 Jahren mehrere Male div. soziale Behörden in der CH arg strapaziert/hintergangen hat und dann mehrere Male ins Ausland abgehauen ist. Sie ist darum bekannt, zumindest in div. Kantonen.
Da es jetzt staatlich/interkontinental ist, dachte ich eben, wird es ein bisschen anders angeschaut..

Robert Schweng Die KESB wird aber wohl nur involviert wenn sein, falls sie in Haft müsste.

Ariane Rietsch Hmm in Haft wird sie vermutlich nicht müssen, da sie eben sehr schwer krank ist. Mir geht es um das Kind, das die letzten 10 Jahre im Prinzip eine Tortur/Auf und ab nach der anderen durchmassen musste. Deshalb die Hoffnung, dass endlich mal die KESB eingreift/hilft.

Robert Schweng Auch kranke müssen in Haft, wenn ein Urteil vorliegt.
Sollte ein Haftbefehl offen sein, wird sie vermutlich direkt dem Haftrichter am Flughafen vorgeführt.

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