Hallo miteinander

Ich hab hier schon ein paar Mal Fragen zu unserer Mietwohnung gestellt & heute hab ich wieder eine Frage zu unserer Wohnung.

Ich hab's langsam satt!
Es fällt immer irgendetwas aus hier bei uns.
Wir leben etwas mehr als 12 Monate in unserer jetzigen 4-Zi.Wohnung.
Seither haben wir hier ein Problem nach dem anderem.
Als wir einzogen stand im Protokoll dass unsere Vormieter bereits mit Schimmel zu tun hatten.
Abgesehen davon dass uns dass erst nach dem Unterschreiben des Vertrages gesagt wurde,
wurde uns versichert dass der Schimmel nachhaltig entfernt wurde und dass wir uns diesbezügl keine Sorgen machen müssen (wenn wir richtig -mind. 1x täglich für 5 min - Stosslüften würden!).

Gut. Also.
Ich lüfte täglich max 3x 5min lang und voila. Da ist der Schimmel nun.
Unsere Matratzen waren verschimmelt - die mussten dann natürlich weg..
Nun schlafen wir zu viert auf einer 1.60 Matratze bis wir neue kaufen..

Wir leben mit 2 Kleinkindern hier die nun ständig unter Reizhusten/Niessen usw leiden (wir Erwachsene auch!).

Jetzt kam vor 3 Wochen noch dazu dass es in der Waschküche von der Decke tropfte.
Es tropfte direkt neben einem Stromkabel sodass ich respekt davor hatte in die Waschküche zu gehen.
(Ein paar Wochen vorher fiel die Waschmaschine komplett aus da defekt - wir haben übrigens für 15 Parteien eine einzige Waschmaschine..)
Nach einigen Tagen wurde der Schaden dann auch Mal behoben.

Jetzt habe ich heute meinen Waschnachmittag, gehe runter in die Waschküche - die Waschküche steht unter Wasser. Keine Ahnung wo das Wasser herkommt?

Ich bin jetzt wirklich genervt und würde gerne wissen was wir nun machen könnten.. Mietzinsreduktion?
Wir schauen uns bereits für eine neue Wohnung um aber bis dahin müssen wir hier noch auf die Zähne beissen..

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Kommentare

root

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Birgit Rechsteiner für die Zeit, in der die Waschküche / Waschmaschine unbenützbar ist, kannst du 40% Mietzinsreduktion machen - aber ich warne davor, einfach einen Abzug zu machen - entweder ein Sperrkonto oder allenfalls beim Mieterverbund überweisen - ich würde sowieso vorher da mal anfragen...

Pati Rychener Sie können eine angemessene Mietzinsreduktion verlangen, seit dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhalten hat. Wie hoch eine angemessene Reduktion ist, ist Ermessenssache und lässt sich so kaum beurteilen. Im angefügten Link finden Sie Beispiele aus der Gerichtspraxis. Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einig werden, können Sie an die Schlichtungsstelle gelangen.
https://www.mietrecht.ch/fileadmin/files/Gesetze/tab_red_maengel.pdf

Mirjam Locher-Heuberger Unter diesem Link finden Sie auch entsprechende Gerichtsurteile bezüglich Mietzinsreduktion. Waschmaschine schlägt "nur" mit 8% zu Buche. Schimmel ist viel erheblicher.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...

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