Hallo miteinander Frage betreffend Überzeit bei 100% Stelle gibt es ja den 25% Zuschlag bei der Auszahlung der Überstunden. Wie ist das bei einer 80% Stelle mit der Überzeit ? auch 25% Zuschlag ?
Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Lies dich bitte ein in die Problematik Überstunden und Überzeit.
Dann schau in deinem Arbeitsvertrag, wie das bei allfälliger Auszahlung gehandhabt wird.
Oft wird erst das Höhere mit Zuschlag ausbezahlt. Und bei 80% erreichst du das nicht sooo schnell.
Aber eben, je nach Anstellungsvertrag oder auch GAV gibts keine allgemeingültige Antwort.

Tan Ja Eva Überstunden sind zu 100% des Bruttolohnes zu bezahlen, wenn der Betrieb die Arbeitszeit gemäss Art. 21 erfasst, dem Mitarbeiter monatlich schriftlich seinen Überstundensaldo kommuniziert und die Auszahlung der Überstunden spätestens mit der letzten Lohnzahlung erfolgt.

Übersteigt der Überstundensaldo am Ende eines Monats 200 Stunden, sind die über 200 Stunden hinausgehenden Überstunden zwingend zusammen mit dem Lohn des Folgemonats auszuzahlen.

Überstunden müssen zwingend zu 125% des Bruttolohnes bezahlt werden, wenn der Betrieb die Arbeitszeit nicht gemäss Art. 21 erfasst, oder dem Mitarbeiter nicht monatlich schriftlich seinen Überstundensaldo kommuniziert, oder wenn die Auszahlung der Überstunden später als mit der letzten Lohnzahlung gemäss Art. 14 erfolgt.

Tan Ja Eva da die Überzeit nicht erfasst wird verstehen ich richtig ? habe ich den 25% Zuschlag zugut ?

Robert Schweng Also ich hätte jetzt eher gemeint:
man hat nur soviel Überzeit zugut, wie auch erfasst wurde? 🤔

Tan Ja Eva aber eben sie wird ja nicht erfasst vom Arbeitgeber und auch nicht in der Lohnabrechnung aufgeführt !

Robert Schweng Naja, wenn niemand die Arbeitszeiten erfasst, dann wusste er vielleicht gar nicht, dass sie Überstunden gemacht haben? 🙄

Tan Ja Eva Überstunden müssen zwingend zu 125% des Bruttolohnes bezahlt werden, wenn der Betrieb die Arbeitszeit nicht gemäss Art. 21 erfasst, oder dem Mitarbeiter nicht monatlich schriftlich seinen Überstundensaldo kommuniziert, oder wenn die Auszahlung der Überstunden später als mit der letzten Lohnzahlung gemäss Art. 14 erfolgt.

René von Allmen Es ist ein Unterschied ob man von Überstunden oder Überzeit redet. Oft werden die beiden Sachen verwechselt. Überstunden sind die die Stunden bis zu 45. Wochenstunde Arbeitszeit. Überzeit ist alles was darüber liegt.

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