Hallo miteinander
Eine Frage, ich habe meine arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen (Mobbing) gekündigt. Habe ein Attest vom hausarzt erhalten. Nun möchte die Arbeitslosenkasse ein ausführliches zeugnis von meinem hausarzt natürlich muss ich ihm eine entbindung der schweigepflicht unterschreiben. Ist das wirklich erlaubt oder reicht das Attest?
Danke euch für die Antwort

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner Das RAV muss prüfen, ob du Zulagenberechtigt und Vemittelbar bist... also, meiner Meinung nach ja...

Willy Büchi Birgit Rechsteiner wenn schon dann die ALV. Das RAV wie es schon der Name sagt, vermittelt und hilft bei der suche einer Arbeit.

Birgit Rechsteiner ja, das stimmt... 😊 aber die Aussage ist sonst ok...

Nathalie Arnold Mich stört am ganzen einfach das die ALV dann das Recht hat meine ganze krankengeschichte anzufordern. Da ich vom Fach bin (Med praxisassistentin) weiss ich aber nur das....

Birgit Rechsteiner ... ich sags mal so - wenn du Geld haben willst, musst du wohl das Einverständnis geben - aber - wenn du gleich einen Job hast und arbeiten gehst, dann müsstest du nicht...

Nathalie Arnold Danke allen es hat sich soeben erledigt da ich soeben erfahren habe das ich eine neue Stelle habe ????????????

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv