Hallo miteinander 😊 vielleicht kann mir jemand helfen. Thema, Umschulung. Ich, gelernter maler-vorarbeiter 32 gi. hatte einen Unfall mit der Schulter, sie wurde operiert. Nun habe ich die Verfügung von der suva, ich darf niemals mehr als Maler arbeiten. Oke. IV angemeldet. Die sagen nun, ich habe eine Umschulung zugute was ja super ist,aber die sagen auch,meine einzige Möglichkeit ist, im erste arbeitsmarkt selber eine Lehrstelle zu suchen, und sonst habe ich Pech gehabt. Ist das Vorgehen der IV so korrekt? Bin in dieser Situation seit fast 2 Jahr, und ich bin jetzt finanziel am Ende, Sozialamt hilft nicht, und rav gaht auch nicht. Was kann ich machen??? ausser weiterhin stellen zu suchen und mich zu bewerben. PS, IV suva rav jobcouch laufbahmberatung, alle involvierten wollen aber nicht miteinander reden! Liebe grüße

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Kommentare

Christina Ammann

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Im Familienkreis haben wir einen Fall, wo die Person auf dem Ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten kann und ebenfalls eine Umschulung machen muss.
Sie war beim IV Berufsberater und sie wurde da gut unterstützt.
Waren Sie denn schon beim IV Berufsberater? Ich meine Sie in dieser Situation alleine zu lassen finde ich etwas Verantwortungslos, das Sie sich offensichtlich bemühen.

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Mike Klotz

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Ja war ich,1 mal persönlich um die berufliche Situation zuschieldern und um mich kennenzulernen, seit damals telefonieren wir nurnoch.

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Mike Klotz

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Der IV Berater meint nur, wir von der IV können niemanden zwingen sie einzustellen

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Christina Ammann

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Mike Klotz das ist auch eine doofe Aussage vom Berufsberater? vielleicht hat ja jemand hier noch einen Tipp. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles, alles Gute und drücke die Daumen, dass es in nächster Zeit mit einer Stelle klappt.

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Mike Klotz

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Ja absolut!Ich hoffe und gibe 120% und noch mehr! Danke viel vielmal.

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Jenifer Wilhelm

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Also der IV Berater muss dich unterstützen und er hat auch Kontakt zu Institutionen welche IV Umschulungen gewährleisten. Arbeite selber in einer solchen Institution und wir bekommen über die IV Berater Anfragen nach Lehrpmätzen. Würde da nochmals hin und wenn nicht anders geht etwas Druck machen.

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Mike Klotz

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Oke,so weit war ich schon.ist das nicht der 2te arbeitsmarkt? Weil sie habe mir gesagt, nur eine Lehre kommt in frage im erste arbeitsmarkt!! Bei allen andere unterstützt Sie mich nicht! Sie haben kein Netzwerk wo ich zugreifen könnte, und eine Institution sei viiiell zu teuer für mich! Aber danke für die Info, ich werde nicht nachlassen 😉

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Jenifer Wilhelm

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Ja das ist der 2te Arbwitsmärkt aber wenn kein Erfolg im ersten Markt oder Schwierigkeiten in anderen Belangen müssen sie dir auch den 2ten Arbeitsmarkt gewährleisten. Kommt billiger alles lebenslange Sozialhilfe 😉. Wir haben von ZH, SG, GL, SH...also Ostschweiz. Denke die haben schon ihre Conetions...einfach nid nachlassen. Drücke dir die Daumen!

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Fabian A. Gaglione

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..längerfristig ist es wahrscheinlich sowieso sinnvoll einen Rechtsberater zu kontaktieren wenn du mit IV zu tun hast...es gibt die Möglichkeit der unentgeltlichlichen Rechtverbeiständung , jede Verfügung hat Fristen und kann angefechtet werden. Wenn die Umschulung nicht klappt, wird sehr wahrscheinlich ein Rente zugesprochen und da muss geschaut werden ob der Rentengrad stimmt...Viel Glück dabei....

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