Hallo
Mim Papi isch bim lohn ca.20% abzoge worde will er z viel krank beziehigswies verltzt gsi isch.( unfall )
Ich han kei ahnig dörf mer das oder doch nöd ?

Grüsse danke im vorus.

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Kommentare

Ursula Egger-Wegier

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Arbeitsvertrag lesen. Da müsste das vereinbart sein.

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Gaby Nehme

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Vom Rächt her isches nöd erlaubt. Mines Wüssens isches sogar nichtig, wänns im Vertrag stah wür. Me cha ja nüt defür, wämmer chrank isch oder Unfall hät - es seig denn, es git sälberverschuldeti Gründ (Alkohol, und drum en Unfall zum Biispill)

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Ursula Egger-Wegier

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Stichwort Krankentaggeld/Unfalltaggeld.

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Gaby Nehme

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Ursula Egger-Wegier ja, das isch nöd vom erste Tag aa, drum mueme ja nach 3 Täg es Zügnis bringe.

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Ursula Egger-Wegier

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Gaby Nehme Nei das stimmt nid. Es chunnt ufe Vertrag druf a und uf d Versicherig. Git Betriebe wome am erste Dag es Zügnis muess bringe.

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Gaby Nehme

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Ursula Egger-Wegier das isch so, aber hät nüt mit de Karänzfrischt z'tue. Die reglet d KKTV vom Arbetgeber unds Gsetz. I de Regle ebe nachem dritte Tag.

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Ursula Egger-Wegier

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Gaby Nehme Ir Regu aber nid immer.

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Claudia Zwart-Hager

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(Leie) für mich stimmt die Abrechnung. Ist ja schön aufgeführt: Lohnfortzahlung ab dem 6. Anstellungsjahr während 3 Monaten 100%, danach 80%. Während gut 600 Tagen. Da die Abwesenheit schon länger als drei Monate dauert wird der Lohn, für mich korrekterweise, um 20% gekürzt. Lasse mich von Experten aber gerne belehren ?

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Sandra Mancini

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heti au gseit ☺️

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Pascal Rohrer

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Sandra Mancini absolut richtig und die lohnfortzahlung beträgt max. noch 3 momate

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Rebecca Lang

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Die abrechnung ist korrekt, die lohnfortzalung besteht wärend 90d zu 100% und wenn er darüber ist nur noch zu 80%. Mit seinen neuen krankschreibungen hat er die 90d ueberschritten und kriegt noch während ca 600d 80% wenn die auch aufgebraucht sind muss das geschäft gar nichts mehr bezahlen

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Monique Schmidli-Rieder

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Absolut korrekt, bin personalchefin. Und sie dürfen ihm also auch noch die Ferientage prozentual kurzen bei mehr als 3mt Krankheit in einem Jahr.

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Samuela Zaugg

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Jap isch korrekt, 80% lohnfortzahlig nach 90 täg. Staad ja sogar alles tip top uf de Lohnabrechnig

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Taz AN IS

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Danke

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Thomas Deuber

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Sehr übersichtlich und korrekt!

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Adhurim Dezi Zaimi

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auh wenn alles tip top druff staht chamer ja frogeh obs wahrheitgetreu so isch und derf auh soo schriebe drum isch ja die gruppe dah zum nahfrogeh ?

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Samuela Zaugg

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Seit ja niemert me chönns nöd mache? 😉

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Manu Ela Brodmann

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het öper aswas anders gseit...?

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Adhurim Dezi Zaimi

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Ebe denn muemer nit noh kommentiere staht alles druff oder staht sogar korrekt so quasi provokativ, mer chan eifacht sini meinig abgeh und guet isch find ich jetzt.

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Manu Ela Brodmann

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Adhurim Dezi Zaimi am beschta lisisch es eifach nit wennd as problem damit hesch. i finds aständig u tiptop erklärt vo allna, ha au grad öpis könna lerna.

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Claudia Zwart-Hager

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Sicher darf man fragen. Es wurden ja auch nur sachliche antworten gegeben ?. Viele Arbeitgeber zahlen schon nach kürzerer Zeit weniger Lohn. Der Vater hat hier einen "humanen" Arbeitgeber. Nur wenige zahlen länger 100% Lohn. Das ist ganz normal und bei dieser Abrechnung sehr sauber und übersichtlich aufgelistet.

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Adhurim Dezi Zaimi

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Guet, ja han auh nah eppis dezue glernt ?

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Thomas Deuber

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Wenn es falsch ausgefüllt sein sollte ist es rechtlich wieder eine andere sache ? ist es aber anscheinend nicht. Dann bleibt nur zu sagen; saubere abrechnung, sehr übersichtlich, gut gemacht

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Danino Dort

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Hier ist die frage auch noch zählen die 3monate für mehrere jahre oder nur anneinander?? Dsn die krankheit beginnt 08.2016 und hat auch unterbrechungen dazwischen....

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Claudia Zwart-Hager

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(Leie) Nein, das gilt bei Unterbrechungen pro Kalenderjahr. Aber bei durchgehender Krankheit maximal 640 Tage.

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Cornelia Siegrist

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Annelise Schnyder

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Annelise Schnyder

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Da bei kranken- und unfalltaggeld keine sozialleistungen abgezogen werden, werden nur 80% des bruttolohnes ausbezahlt. Unter dem strich ist dann das ausbezahlte taggeld etwa soviel wie der ausbezahlte nettolohn nach sozialleistungsabzügen

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Nadine Moll-Späti

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krank/unfall ist 80% lohnzahlung - wenn 100% im vertrag vereinbart wurde bei k und u, dann können sie keinen abzug machen. sonst ist 20 ok

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