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Hallo meine Lieben..
Erst mal Danke an die Admins!!!!
Wirklich eine tolle und nützliche Gruppe!!!
Hier nun meine Frage…
Ich habe letzte Woche auf einem Besucherparkplatz eines Immobilienbüro mein Auto höchstens 1 min abgestellt… und habe auf dem danebenstehen Bankautomat Geld abgehoben. Mein Kind sass währenddessen im Auto. Das Auto war auch nicht verschlossen. Und ich hätte jederzeit wegfahren können, da ich nicht mal 5 m vom Auto weg war.
Jetzt habe ich eine Busse in Höhe von 50 CHF erhalten von einem Sicherheitsdienst. Dieser hat wohl auch ein Foto gemacht. Darf er das überhaupt wenn mein Sohn im Auto sitzt? Ausserdem habe ich auch niemanden gesehen… er hätte mich ja dann auch direkt ansprechen können.
Ist die Strafe rechtens?
Ich danke euch fürs lesen und antworten
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Erst mal Danke an die Admins!!!!
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Hier nun meine Frage…
Ich habe letzte Woche auf einem Besucherparkplatz eines Immobilienbüro mein Auto höchstens 1 min abgestellt… und habe auf dem danebenstehen Bankautomat Geld abgehoben. Mein Kind sass währenddessen im Auto. Das Auto war auch nicht verschlossen. Und ich hätte jederzeit wegfahren können, da ich nicht mal 5 m vom Auto weg war.
Jetzt habe ich eine Busse in Höhe von 50 CHF erhalten von einem Sicherheitsdienst. Dieser hat wohl auch ein Foto gemacht. Darf er das überhaupt wenn mein Sohn im Auto sitzt? Ausserdem habe ich auch niemanden gesehen… er hätte mich ja dann auch direkt ansprechen können.
Ist die Strafe rechtens?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Irene Bee
War bei dem Parkplatz ein richterliches Parkverbot angebracht (Tafel/Schild)?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Bettina Connelly
Da lese ich gerne mit, denke er darf das nur wenn es gut sichtbar bei den parkplätzen angeschrieben ist, aber bin nicht sicher. Also da müsste stehen wer wie lange parken darf und was sonst die konsequenz wäre.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
es war ein Schild, das es ein Privatparkplatz ist... ich habe ja aber nicht geparkt sonder bin ja nur gestanden
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Irene Bee
(Admin) ich muss wissen, ob ein richterliches Parkverbot angebracht worden war. Falls ja, ist die Umtriebsentschädigung rechtens. Falls nein, ist sie nicht rechtens.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Wie sieht denn das aus?? Meinst du das normale Parkverbot?? Nein das war es nicht.. Eben nur ein kleines Schild das es eben der besucherparkplstz von diesem Büro ist.. Es war ein grosser Parkplatz einige Parkplätze waren für die Bank die andren für das Immobilienbüro
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Irene Bee
So sieht dies aus.
Falls das nicht vorhanden ist, musst du die Busse nicht bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
nein das war es nicht
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
danke... also ruf ich diesen Sicherheitsdienst an und sage ich zahle nicht...
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
So sieht das schreiben aus
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Irene Bee
um eine busse zu erteilen, muss ein richterliches parkverbot vorhanden sein. ruf an und frage warum sie eine busse erteilen obwohl es kein richterliches gibt
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Hatte es vor 12 Uhr versucht.. Er war nicht erreichbar
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Huanito Huanel
Manchmal stehen diese Schilder nicht direkt neben jedem Parkplatz. Es ist aber so, dass heutzutage 99% der Liegenschaften so ein Schild aufstellen. Kostet ca 800 Fr. vom Gericht zu erhalten.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
nein Falsch es stand Besucherparkplatz drauf
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Sven Scheidegger
Du hast geparkt da Du den Wagen verlassen hast und dies nicht für das ein/ aussteigen lassen oder für den Güterumschlag. Nun abgesehen vom rechtlichen ist die Benützung eines Parkplatzes meistens kostenpflichtig. Sprich wenn Du nichts bezahlst kannst Du keine Leistung in anspruch nehmen.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
ja aber für 1 min wärem 50 CHf wucher
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Sven Scheidegger
Ist leider so selber schuld, sorry....
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Mäse Maurer
Nein Sven Deine Antwort ist falsch. Wie oben beschrieben muss ein richterliches Verbot bestehen um eine Busse erteilen zu können.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Barbara Gyger
Bei uns zuhause steht auch nur Privatplatz....mein Nachbar hat die Polizei angerufen weil jemand auf seinem Parkplatz parkierte 2 std...Ihre Antwort : Sie dürfen das nicht, weil es ein Privatplatz ist...Wäre eine Richterliche parkverbotstafel da, dann dürfen Sie Bussen geben
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Sven Scheidegger
Meine Antwort ist nicht falsch. Sie hat Parkiert und ist nicht gestanden. Der Securitas Mitarbeiter wird eine rechtliche Handhabe haben, aus plausch ärgert er Jessica nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Mäse Maurer
Sven Scheidegger solange kein richterliches Verbot vorhanden ist hat er keine Handhabe. Aber ich gebe dir recht das das Fz parkiert war.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Parken tu ich doch nur wenn ich den Schlüssel abziehe.. Schlüssel steckte aber im Auto.. Kind war auch im Auto und ich hätte jederzeit wegfahren können..
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Mäse Maurer
Jessica Schuster das würde ich besser nicht kommunizieren, weil ein stehendes auto mit schlüssel im schloss und Kind im Auto ist meines wissens verboten und strafbar
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Es ist ja kein Kleinkind mehr ..
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Angela Patrick Zoller
Wie alt ist denn dein Kind ?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
14
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Carolin Metzler
Jessica Schuster schlüssel im Auto stecken lassen gibt chf 60 busse -
Damit würde ich mich also nicht rausreden.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Barbara Gyger
Und seid wann sieht eine Busse so aus und darf der Sicherheitsdienst Bussen verteilen???
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Ste Berg
es ist keine busse sondern eine umtriebsentschädigung ?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Ste Berg
Barbara Gyger weil private sicherheitsfirmen zu 99% keine "bussen" erteilen dürfen, wird das meist einfach umtriebsentschädigung genannt 😊 so können sie trotzdem "büssen" und der bürger muss zahlen ?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Und darf überhaupt ein Foto gemacht werden wenn ein minderjähriges Kind im Auto Sitz ?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Bettina Connelly
Auf fremden Grundstücken oder öffentlichen Plätzen darf ein Foto gemacht werden von jedem. Man darf das Foto einfach nicht verbreiten.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Sven Scheidegger
Darf auf einem nicht dafür vorgesehener Parkplatz parkiert werden?? Hmmmm.... Er muss dies ja protokolieren! Soll er eine Zeichnung machen?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Torsten Schleichardt
Du hast nen Fehler begangen.(grob gesagt eigentlich paar binnen 2 Minuten) ( aus ggemütlichkeit?) Eingestehen, zahlen und Peace...
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Jessica Schuster
Torsten Schleichardt nein aus Zeitmangel.. Fremde Stadt und wir hatten einen Termin bei einem Arzt für meinen Sohn .. Wir waren schon 1,5 Stunden unterwegs.. Ich hatte mich dann noch verfahren.. Normal achte ich auf solche Dinge... Aber es war der einzige freie Parkplatz und ich war eben höchstens 1 min weg.. Aber ja es war ein Fehler
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Nadine Steinke
Darf ein sicherheitsdienst parkbusen verteilen? Hat da jemand ne gesetzesgrundlage zu?
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Sven Scheidegger
Ja ist auf Gemeindeebene geregelt.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Huanito Huanel
Ein Sicherheitsbeamte handelt bestimmt nicht aus freien Willen heraus. Er wurde bestimmt darauf instruiert wie Vorgehen. Das dies rechtlich zusammenhält, wurde bestimmt auch abgeklärt. Versuch einfach als Typ: Nett und freundlich überzukommen und dass du es eben nie wieder machen wirst.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Carolin Metzler
Meines Erachtens eben auch... Das richterliche Verbot ist doch nur massgebend, wenn es eine öffentliche Strasse / ein öffentlicher Parkplatz ist, oder? Wenn es mein privater Grund und Boden ist, brauche ich doch kein richterliches Parkverbot?!
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Carolin Metzler
Und zum Thema Zündschlüssen nochmal: CHF 60 gemäss ordnungsbussenverordnung "Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündungsschlüssel wegzu nehmen (Art. 22 Abs. 1 VRV)"
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Carolin Metzler
Und hier noch die Definition "parkieren" - und danach hast du geparkt:
Verkehrsregelnverordnung
Art. 19 Parkieren im allgemeinen
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Babsy Barbara Holl
Jeder Besitzer oder Mieter «darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren». Unter den Begriff der «verbotenen Eigenmacht» fällt auch das Parkieren eines Autos auf einem nicht öffentlichen Parkplatz ohne Einwilligung. Der Besitzer, der zur Selbsthilfe greift, hat aber darauf zu achten, dass er lediglich die den konkreten Umständen angepasste Gewalt anwendet; diese muss somit verhältnismässig sein. Andernfalls handelt es sich um ungerechtfertigte Selbsthilfe.
Eine Möglichkeit ist, das Auto abschleppen zu lassen. Allerdings bleiben Sie in diesem Fall mindestens dann auf den Abschlepp- und Aufbewahrungskosten sitzen, wenn Sie diese anschliessend nicht in einem eher aufwendigen Zivilverfahren vom Parksünder eintreiben wollen.
Sinnvoller dürfte es sein, wenn Sie für die Zukunft vorsorgen. Hier steht Ihnen nebst Absperrvorrichtungen wie Ketten oder Pfosten die Möglichkeit offen, ein gerichtliches Parkverbot errichten zu lassen, indem Sie ein schriftliches Gesuch mitsamt einem Grundbuchauszug beim Gericht vor Ort einreichen und darin die bestehende oder drohende Störung beschreiben/dokumentieren. Dieses Verbot wird im Amtsblatt publiziert und ist gut sichtbar auf dem Grundstück, normalerweise mit einer Verbotstafel, anzubringen. Nach Ablauf einer Einsprachefrist von 30 Tagen wird es wirksam, worauf ein Verstoss auf Stellung eines Strafantrags hin mit einer Busse geahndet wird. Hierfür sollten Sie den Verstoss mit aussagekräftigen Beweismitteln belegen, wie insbesondere
(datierten) Fotos des Autos, denen nicht nur das Nummernschild, sondern auch die Umgebung mitsamt Verbotstafel zu entnehmen sind.